Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, bestätigte am Mittwoch entsprechende Informationen der APA. Demnach wurde beim Landesgericht für Strafsachen gegen einen 16-Jährigen eine Anklage wegen Vergewaltigung und versuchter geschlechtlicher Nötigung eingebracht.
Beim Angeklagten handelt es sich nicht um einen Burschen, der Teil jener Gruppierung war, die sich über einen Park in Favoriten kannte und gegen die von der Staatsanwaltschaft Wien seit vergangenem Herbst ermittelt wird, weil sie das Mädchen über Monate hinweg missbraucht haben soll. Der nunmehr Angeklagte - er ist 16 Jahre alt - hatte das Mädchen bereits Anfang 2023 unabhängig davon kennengelernt. Er soll im Jänner oder Februar - der genaue Zeitpunkt steht nicht fest - sexuelle Handlungen vorgenommen haben.
Handyauswertung gab entscheidenden Hinweis
Auf den aus Syrien stammenden 16-Jährigen war man nach APA-Informationen bei der Auswertung des Handys des Mädchens gekommen, das im Zuge der Ermittlungen zu den von ihr angezeigten Tathandlungen der Gruppierung gekommen war. Aufgrund von Chats, die diese mit dem 16-Jährigen geführt hatte und aufgrund dessen Instagram-Profils konnte er ausgeforscht werden.
Ursprünglich sei gegen den nunmehr Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ermittelt worden, letzten Endes habe die rechtliche Beurteilung aber ergeben, „dass das Vorgehen Gewalt darstellt“, sagte Bussek. Den genauen Zeitpunkt der mutmaßlichen Vergewaltigung dürfte die Betroffene bei ihrer kontradiktorischen Befragung nicht mehr gewusst haben. Es handle sich zwar „nicht um schwere Gewalt“, aus Sicht der Anklagebehörde sei aber der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt, betonte Bussek gegenüber der APA.
Inkriminiert ist ein zweiter Vorfall, der in der Anklage als versuchte geschlechtliche Nötigung qualifiziert wird. Der 16-Jährige soll versucht haben, die damals Zwölfjährige nach dem ersten Geschlechtsverkehr noch einmal zu sexuellen Handlungen zu überreden, indem er ihr drohte, er werde ansonsten Videomaterial von ihr öffentlich machen. Die Zwölfjährige weigerte sich.
Verhandlung könnte noch heuer starten
Die Anklage gegen den 16-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig, bestätigte die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn. Prozesstermin gibt es demnach noch keinen. Sollte die Anklage in Rechtskraft erwachsen, dürfte noch im Herbst gegen den 16-Jährigen verhandelt werden. Der 16-Jährige befindet sich auf freiem Fuß.
Was die Tathandlungen von 17 Buben und Jugendlichen - darunter zwei noch nicht Strafmündige - betrifft, die sich von Februar bis Juni an dem Mädchen vergangen haben sollen, sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft. Unter Tatverdacht stehen in diesem Ermittlungsstrang 13 im jeweiligen Tatzeitpunkt minderjährige Burschen im Alter zwischen 14 und 18 und ein junger Erwachsener im Alter von 19. Zwei Verdächtige sind noch keine 14 Jahre alt. Ein Tatverdächtiger konnte noch nicht ausgeforscht werden.
Kontakt über damaligen Freund der Zwölfjährigen
Diese Beschuldigten hatten die Betroffene allesamt über einen Burschen kennengelernt, mit dem die damals Zwölfjährige zunächst Zärtlichkeiten ausgetauscht haben soll. Über diesen kam das Mädchen in Kontakt zu den weiteren Burschen, die einander alle aus Parkanlagen in Favoriten kannten. In weiterer Folge soll es zu sexuellen Kontakten mit dem unmündigen Kind gekommen sein - allerdings soll sich das mittlerweile 13 Jahre alte Mädchen in einigen Fällen als älter als 14 ausgegeben haben.
Das Mädchen hatte im Oktober in Begleitung ihrer Mutter und ihres festen, damals 13 Jahre alten Freundes eine Polizeiinspektion aufgesucht und von den zahlreichen Übergriffen berichtet. Es wurde eine Opferschutzeinrichtung beigezogen und in weiterer Folge Anzeige erstattet. Die Beschuldigten weisen unterschiedliche Nationalitäten auf: Unter ihnen befinden sich Österreicher, Burschen mit türkischen, nordmazedonischen und bulgarischen Wurzeln, aber auch ein junger Italiener und ein junger Serbe. Sie sollen teilweise schon vorbestraft sein. Auch in Bezug auf diese Missbrauchshandlungen befindet sich niemand in U-Haft.