Ja, sie sind lästig. Wespen gehören neben Gelsen zu den Plagegeistern im Sommer schlechthin. Während man bei Gelsen ohne mit der Wimper zu zucken zuhaut, sollte man sich das bei Wespen vorher gut überlegen. Nicht nur, weil die Gefahr dabei gestochen zu werden, bei Wespen deutlich höher ist. Es kann auch ganz schön teuer werden. In unserem Nachbarland Deutschland kann das Töten eines einzelnen Wildtiers - und dazu zählen Wespen - bis zu 65.000 Euro kosten.
In Europa gibt es mehrere hundert Wespenarten. Die von uns Menschen als lästig, aggressiv, gefährlich und räuberisch empfundenen Exemplare sind vor allem die Gemeine und die Deutsche Wespe. Zu ihrer natürlichen Nahrung gehören neben Proteinen, die sie in der Regel durch das Fressen anderer Insekten beziehen - warum sie wichtige Nützlinge im Garten sind -, auch Zucker aus süßen Baum- und Pflanzensäften. Deswegen „fliegen“ sie im Spätsommer auf Fallobst und zuckerhaltige Speisen auf unseren (Kaffee-)Tischen. Der Konfliktpunkt ist ausgemacht.
Zuschlagen könnte teuer werden
Weilt man in deutschen Landen im Urlaub, sollte man dennoch nicht einfach zuschlagen. Denn es könnte eben teuer werden. Der Grund dafür steht im Bundesnaturschutzgesetz. In Deutschland sind alle wildlebenden Tiere - dazu zählen auch die Gemeine und die Deutsche Wespe - nach den Vorschriften des allgemeinen Artenschutzes vom Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Sie mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu töten, ist verboten und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das reine „Lästig sein“ der Wespen reicht hier als Begründung wohl kaum aus.
In Bayern droht für das Töten von Wespen ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro, in Nordrhein-Westfalen oder Thüringen können es bis zu 50.000 Euro werden. Spitzenreiter ist das ostdeutsche Bundesland Brandenburg, hier können bis zu 65.000 Euro fällig werden, wenn es eine der besonders geschützten Wespenarten wie der Kreisel- oder Kopfhornwespe oder Hornissen erwischt. In einem ähnlichen Rahmen bewegen sich die Bußgelder für das grundlose Zerstören von Wespennestern. Die einzige Ausnahme gilt für Allergiker, die auf das Gift von Wespen reagieren. Hier herrscht Lebensgefahr.
Das gilt in der Steiermark und in Kärnten
In der Steiermark gilt: Alle heimischen Wespenarten, darunter fallen auch die vom Menschen als lästig wahrgenommene „Gemeine“ und „Deutsche“ Wespe, fallen unter den Schutz des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes und dürfen damit weder „absichtlich getötet, gefangen noch gestört werden“. Wer es dennoch tut, begeht eine Verwaltungsübertretung. Diese wird mit einer Strafe bis zu 30.000 Euro sanktioniert. Eine Ausnahme davon gibt es aber: An und in Gebäuden und Hausgärten, wenn sie dort eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben von Mensch und Tier droht, dürfen Nester entfernt werden. Dann sollte man jedoch nicht selbst tätig werden, sondern Experten zum Beispiel mit einer Entfernung eines Wespennests beauftragen. In Kärnten sind nach der Tierartenschutzverordnung nur Hornissen teilweise geschützt, andere Wespen hingegen nicht.
Die Praxis zeigt jedoch, ob und in welchem Umfang man zur Kasse gebeten wird, hängt immer vom Einzelfall ab.