Konzertabsagen, das Schweigen von US-Popstar Taylor Swift und Unklarheit, ob es überhaupt Geld zurückgibt: All das mussten „Swifties“ in der vergangenen Woche ertragen. Zumindest der letzte Punkt sollte vermeintlich geklärt worden sein, immerhin kündigte der Veranstalter „Barracuda Music“ bereits an, die Ticketpreise rückzuerstatten, das bestätigte auch „Oeticket“ auf seiner Website: „Aufgrund der Bestätigung durch Regierungsbeamte über einen geplanten Terroranschlag im Ernst-Happel-Stadion haben wir keine andere Wahl, als die drei geplanten Shows zur Sicherheit aller abzusagen. Alle Tickets werden automatisch innerhalb der nächsten zehn Werktage rückvergütet.“
Dennoch hagelt es jetzt Kritik in sozialen Medien. Unter einem Beitrag von „Oeticket“ schrieben Userinnen und User etwa: „Eine (...) Servicegebühr von 20 Prozent ist ungerechtfertigt und ungerecht (...)“, „Wir wollen eine komplette Rückerstattung“ und „Hey Oeticket. All den ganzen Swifties nicht ihr komplettes Geld zurückzuzahlen könnte zu einer fetten (recht unangenehmen) Lawine werden.“
Servicegebühren werden nicht rückerstattet
Ihre gesamten Kosten bekommen Fans der Popikone nicht zurück. „Wir erstatten den Ticketpreis zwar in voller Höhe zurück“, so „Oeticket“ zur „Kronen Zeitung“. „Jedoch abzüglich der Servicegebühren von 2,50 Euro pro Ticket sowie möglicherweise bezahlten Post-Versandkosten oder bezahlter Versicherungen.“ Das soll unter gewissen Auflagen auch erlaubt sein und wäre vom Obersten Gerichtshof bestätigt worden.
Die Kosten für den Versand, der Servicegebühren und Versicherungen sollten sich aber in Grenzen halten. Dass Nutzerinnen und Nutzer in sozialen Medien aber von viel höheren Kosten berichten, könnte daran liegen, dass diese ihre Tickets möglicherweise bei der Oeticket-Secondhand-Börse „fanSALE“ gekauft haben. Hier fällt zusätzlich zum Kaufpreis eine Servicegebühr in der Höhe von 15 Prozent an. Auch der Ticket-Verkäufer muss zehn Prozent des Kaufpreises an „Oeticket“ entrichten.