Es herrscht ein Wirrwarr in Österreich: Das stellt der Bundesrechnungshof (RH) in einem 128 Seiten starken Bericht über die Vollziehung des Tierschutzes in der österreichischen Nutztierhaltung fest – mit prekären Folgen. So informieren laut Rechnungshof die Bezirksverwaltungsbehörden die für die Förderabwicklung zuständige Agrar-Markt-Austria, kurz AMA, nicht durchgehend über Ausgänge von Strafverfahren tierschutzbezogener Verstöße. Dadurch könnten Betriebe trotz schwerer Tierschutzverstöße Förderungen in ungekürzter Höhe beziehen. Der dabei überprüfte Zeitraum umfasst die Jahre 2018 bis 2022.