Die Aufregung um den AUA-Hagelflug OS434 reißt nicht ab. Der Passagier-Anwalt Wolfgang List ortet Behördenversagen, die vollständige Aufarbeitung des Falls werde „mutmaßlich systematisch abgeblockt“. Es könne nicht sein, dass verhindert wird, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt, so List. Er vertritt mehrere Personen, die im Flieger saßen. Bereits Ende Juni hat man mittels Offenem Brief Antworten von der für die Aufsicht über Luftfahrtunternehmen zuständigen Ministerin Leonore Gewessler gefordert. Etwa: Hätte der Verkehrsflugzeugführer das Wetterereignis erkennen können? Oder: Wurde das Wetterradar sichergestellt? Nachdem eine Rückmeldung ausgeblieben sei, habe man nun einen zweiten Brief abgeschickt.
Aber von vorne: Nachdem das Flugzeug der AUA am 9. Juni auf dem Weg von Palma de Mallorca nach Wien über Hartberg in ein Hagelgewitter geraten und mit beschädigter Nase gelandet war, hat List Strafanzeige in Vertretung von betroffenen Passagieren eingebracht. Der Verdacht: fahrlässige Gemeingefährdung. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg ermittelt gegen unbekannte Täter. Doch genau hier hakt es laut List. Denn die Staatsanwaltschaft hat einen Sachverständigen beauftragt, der den Cockpit Voice Recorder und den Flight Data Recorder untersuchen soll. Nur habe es bisher keinen Zugang zu den Geräten gegeben, obwohl die Sicherstellung am 10. Juli von der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) angeordnet worden war. Die habe aber die Geräte nicht herausgerückt. Ein AUA-Jurist habe am 16. Juli einem ermittelnden Beamten geschrieben, dass „eine Sicherstellung des Flugdatenschreibers und Cockpit Voice Recorders nicht erfolgen darf“, weil die SUB und das Ministerium den Vorfall als Störung einstufen. Das sei die niedrigste der drei Stufen (die anderen sind „schwere Störung“ oder „Unfall“), sagt List. Und: „Das ist irre.“
Ministerium weist Vorwürfe zurück
Das Ministerium weist die Vorwürfe, dass die SUB Ermittlungen verzögert, „aufs Schärfste zurück“. Die beiden Recorder sind laut Ministerium „unmittelbar nach dem Zwischenfall“ von der SUB gesichert worden, damit sie von der SUB, „aber auch der Justiz“ ausgewertet werden können. Der Flight Data Recorder sei mittlerweile ausgelesen, die Analyse des zweiten Recorders laufe. Die Klassifizierung „Störung“ habe die SUB nach der EU-Verordnung 996/2010 vorgenommen. Laut List würden aber die in der Verordnung angeführten Beispiele für eine „schwere Störung“ (Ausfall von Systemen) auf den AUA-Flug zutreffen. Zu den Briefen heißt es vom Ministerium: Man verstehe die Sorgen der Passagiere und werde die Fragen, „soweit es die laufende Untersuchung zulässt“, beantworten.