Der bereits im April 2018 zu neun Jahren Haft verurteilte IS-Terrorist Lorenz K. hat am Mittwoch erneut eine hohe Haftstrafe ausgefasst. Die Geschworenen sahen ihn schuldig, aus der Haft heraus versucht zu haben, einen Deutschen zu einem Anschlag im Namen des IS anzustiften. Für die Bestimmung zum Mord - zu dem es nie kam - kassierte K. eine Zusatzstrafe von 16 Jahren. Ein Mitangeklagter erhielt sechs Jahre. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Lorenz K. sitzt ohnehin noch bis Oktober 2026 seine erste Haftstrafe ab. Damals wurde er dafür verurteilt, einen erst 13-jährigen Buben dazu angestiftet zu haben, einen Sprengsatz zu bauen und mit diesem auf einem Weihnachtsmarkt im deutschen Ludwigshafen einen Anschlag zu verüben. Dieser scheiterte nur, weil die Bombe nicht zündete. Heute wurde er für ein ähnliches Delikt verurteilt: Weil er einem Deutschen Chatpartner schrieb, er solle als „Märtyrer“ sterben, wurde er der Bestimmung zum Mord im Rahmen einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen. Von zwei ähnlichen Vorwürfen wurde er freigesprochen. Zusätzlich wurde er für der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - derer er sich schuldig bekannte - und dem Versenden von IS-Propaganda verurteilt. Sein Verteidiger gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Illegales Handy mit zwei Insta-Profilen
Eben jener Chatpartner war heute auch per Video als Zeuge geladen, aufgrund von technischen Schwierigkeiten aber nur schwer verständlich. Die Nachrichten seien von „radikalislamistischen“ Inhalten durchsetzt gewesen. Lorenz K. soll als der Haft in Graz-Karlau über ein illegal besessenes Handy zwei Instagram-Profile mit 228, beziehungsweise 73 Abonnenten unterhalten haben und nutzte den Messenger-Dienst WhatsApp, über den er im Sommer 2020 IS-Propaganda, darunter Nasheeds und Videos von Enthauptungen, versendet hatte. Auch ein Bild einer Nagelbombe hat er versendet.
Mildernd wirkte sich auf Lorenz K.s Urteil sein teilweises Geständnis aus, dass es beim Versuch geblieben ist, und dass er teilweise zum Tatzeitpunkt noch unter 21 Jahre alt war. Erschwerend hingegen, dass er dabei noch in der Probezeit war. Bedachtnehmend auf eine 9-monatige Strafe für Sachbeschädigung erhielt er 16 Jahre für die Bestimmung zum Mord.
Ein Mitangeklagter 33-Jähriger bekam für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sechs Jahre, weil er ein Propagandavideo weitergeschickt hat, dass er von Lorenz K. bekommen hatte. Das Strafmaß hätte in seinem Fall ein bis zehn Jahre betragen. Keine Milderungsgründe und ein langes Vorstrafenregister, unter anderem wegen schweren Raubes, führten zu der Strafe. „Es gilt hier gegenüber potenziellen Attentätern und auch deren Helfern ein deutliches Zeichen zu setzen“, begründete die Richterin die Strafe. Sein Verteidiger bat um drei Tage Bedenkzeit, auch dieses Urteil ist somit nicht rechtskräftig.