Günther Hegenbart will diese „Willkür“ nicht auf sich sitzen lassen. Der pensionierte Tischler steigt gemeinsam mit anderen Vermietern gegen die neuen Airbnb-Regeln auf die Barrikaden. Er besitzt in einem Gebäude in Wien im 1. Bezirk Wohnungen, von denen vier touristisch vermietet werden. Bei dem Haus handelt es sich zwar um einen historischen Bau in Familienbesitz, er selbst hat die Wohnungen aber seinem Bruder abgekauft, damit habe er für seine Kinder vorsorgen wollen, sagt Hegenbart. Er habe „sehr viel Geld und Herzblut reingesteckt“, mit der Vermietung „bezahle ich meine Schulden ab“. Bei den Gästen wiederum handle es sich zum Teil um Stammgäste, die seit Jahren immer wieder gerne kommen würden. „Teils junge Familien, die sich kein Hotel leisten können.“
Nun soll er nur mehr 90 Tage im Jahr vermieten dürfen, das sehen die neuen Wiener Regeln seit Anfang Juli vor. Die Stadt argumentiert: Wohnraum soll dadurch frei werden. Hegenbart und andere Vermieter meinen: Das funktioniere nicht, das habe sich in Städten wie New York gezeigt. Die Novelle treffe die falschen. Zwar kann man eine Bewilligung beantragen, aber das sei „sehr unbürokratisch“. Ausnahmen für kleinere Vermieter werden gefordert. Hegenbart hat mit anderen Vermietern Verfassungsklage eingereicht. Das Land Wien habe mit der Regelung nämlich seine Kompetenz überschritten, wird darin ausgeführt. Eine Entscheidung dazu gibt es noch nicht. Hegenbart hat zwischenzeitlich einen anderen Schritt gesetzt: Er vergibt die Unterkünfte nur mehr für einen Zeitraum ab 29 Tagen. Damit fällt er nicht mehr unter Kurzzeitvermietung. Die Wohnungen langfristig vermieten, komme wegen der niedrigen Richtwertmiete nicht infrage.
Das Thema Airbnb ist auch in Graz und Klagenfurt heiß. Zwar sieht man (noch) keinen Bedarf an neuen Regeln nach Wiener Vorbild, aber die Lage sei nicht gut. „Bis zu 85 Prozent der Vermieter halten sich nicht an die Spielregeln“, sagt Dieter Hardt-Stremayr von Graz Tourismus. Weil sie sich Steuern sparen wollen. Nachkontrollieren sei unmöglich, denn die Daten, die über die vielen Airbnb-Wohnungen in Graz verfügbar sind, geben nicht immer den genauen Standort her, man müsste das einzelne Objekt mühsam finden. Eine 90-Tage-Regelung findet Hardt-Stremayr da auch „zahnlos“. Er hofft auf das EU-Gesetz für 2026. Es sieht etwa eine einheitliche Registrierungspflicht für Gastgeber vor. In Klagenfurt gestalte sich die Lage noch etwas einfacher. Man habe das mit Magistrat und Wirtschaftskammer „aus rechtlicher Sicht gut im Griff“, sagt Helmuth Micheler vom Tourismusverband. Doch, wenn die Zahl der Anbieter steigt, müsse man nachschärfen. Denn eines steht fest: „Natürlich beeinträchtigt Airbnb die gewerblichen Anbieter“, sprich die Hotellerie.