Die Staatsanwaltschaft Wien hat nach einem Messerangriff auf einen Polizisten am Keplerplatz in Wien-Favoriten beim Landesgericht für Strafsachen eine Anklage wegen versuchten Mordes eingebracht. Das gab Behördensprecherin Nina Bussek Dienstagmittag per Presseaussendung bekannt. Dem Angeklagten - einem 41 Jahre alten Jordanier - wird vorgeworfen, am 24. Mai 2024 einem 24-jährigen Beamten von hinten mit einem Messer in Tötungsabsicht in die rechte Brust gestochen zu haben.
„Der Beamte trug ein Stichschutz-Gilet, weshalb es zu keinen Verletzungen kam“, erläuterte Bussek in der Mitteilung. Das Messer hatte eine Klingenlänge von 19,5 Zentimetern. Der Stich wurde derart heftig geführt, dass sich die Klinge verbog. Der nunmehr Angeklagte konnte unmittelbar nach der Tatausführung von weiteren anwesenden Polizisten mithilfe eines Tasers überwältigt und festgenommen werden.

Täter dürfte voll zurechnungsfähig sein

Laut Staatsanwaltschaft soll er geständig sein und zur Motivlage Suizid-Absichten im Sinn der sogenannten „Suicide by Cop“-Methode geäußert haben. Demnach sei er entschlossen gewesen, einen Polizisten anzugreifen und zu töten, um anschließend von der Polizei selbst erschossen zu werden. Der Jordanier hatte zufällig einen Polizei-Einsatz beobachtet - ein Betrunkener warf am Keplerplatz mit Glasflaschen um sich. Da habe er spontan den Entschluss gefasst, auf einen Polizisten loszugehen, um im Anschluss getötet zu werden. Hintergrund sollen „private Probleme“ des 41-Jährigen gewesen sein.

„Ein medizinisches Sachverständigengutachten belegt, dass die Beschaffenheit der Tatwaffe und die Art des Angriffs ohne die Schutzweste des Polizisten zu tödlichen oder mindestens lebensbedrohlichen Verletzungen geführt hätte“, stellte Staatsanwaltschaft-Sprecherin Bussek fest. Zwei medizinische bzw. psychiatrische Sachverständige hätten dem Angeklagten volle Zurechnungsfähigkeit und damit Schuldfähigkeit attestiert. Der Messerangriff war von einem Polizeibus auf Video festgehalten worden. Auf der Tatwaffe konnte DNA des Angeklagten sichergestellt werden.

Der Tatort liegt innerhalb einer in Favoriten verhängten Waffenverbotszone. Diese trat am 30. März in Kraft, nachdem es im Bereich Reumannplatz - Keplerplatz zu einer Häufung von Messerstechereien gekommen war. In diesem Zusammenhang sind bereits mehrere Mordversuch-Verfahren gerichtsanhängig. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat 14 Tage Zeit, um diese zu beeinspruchen. Sollte es dazu kommen, müsste das Wiener Oberlandesgericht (OLG) die Anklage prüfen.