Der Anlassfall für das Urteil liegt bereits zwei Jahre zurück: Die Tiroler Landesregierung hatte 2022 per Bescheid die Tötung eines Wolfs genehmigt, der rund 20 Schafe auf Weideland gerissen hatte. Mehrere Tierschutz- und Umweltorganisationen bekämpften den Bescheid vor dem Landesverwaltungsgericht, das sich seinerseits mit mehreren grundsätzlichen Fragen zur Auslegung des EU-Rechts an den EuGH wandte. Unter anderem wollten die Innsbrucker Richter wissen, welche Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Abschussverbot nun tatsächlich erfüllt sein müssen und ob es nicht dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche, dass der Wolf in anderen EU-Staaten vom strengen Schutz ausgenommen sei.