Die elektronische Kostenerstattung nach einem Wahlarztbesuch startet ab dem heutigen Montag, dem 1. Juli 2024. Ab dann müssen Wahlärztinnen und Wahlärzte auf Wunsch ihrer Patienten Rechnungen zur Kostenerstattung online bei der entsprechenden Krankenkasse einreichen. Von der Regelung betroffen sind all jene, die mehr als 300 unterschiedliche Patienten im Jahr betreuen.

Kostenerstattungsbetrag soll rascher fließen

Damit sollen laut Angaben des Gesundheitsministeriums rund 80 Prozent der bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eingereichten Wahlarztrechnungen umfasst sein. Auch der Zeitraum bis zur Kostenerstattung soll sich auf diese Weise deutlich verkürzen. Die Einreichung laufe über die Softwarelösung „WAH-Online“. Für Patienten von Wahlarzt-Ordinationen, die nicht von der verpflichtenden Übermittlung betroffen sind, bestehe freilich weiterhin die Möglichkeit, die Rechnungen selbst einzureichen, hieß es.

Alle Wahlärzte sollen an das e-card- und ELGA-System angebunden werden

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) freute sich über die „zusätzliche Erleichterung für Patientinnen und Patienten“. Zudem sollen ab 2026 Wahlärztinnen und -ärzte an das e-card-System und die ELGA angebunden werden, um eine lückenlose Dokumentation der individuellen Krankengeschichte zu ermöglichen, so Rauch.

Auch ÖGK-Obmann Matthias Krenn lobte die elektronische Abrechnung als „eine Maßnahme von vielen, um die Wahlarztkostenerstattung zu verbessern“. Diese stelle eine „enorme Erleichterung“ für die 7,6 Millionen Versicherten der ÖGK dar. Für Edgar Wutscher, Vizepräsident der österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, bringe die getroffene Vereinbarung sowohl für die Patienten als auch für die Mediziner „Klarheit“. Zudem ortet Wutscher ohnedies eine „große Bereitschaft unter den Wahlärztinnen und Wahlärzten, ihre Patientinnen und Patienten dabei zu unterstützen, schneller zu ihrer Rückerstattung zu kommen“.