Die Arbeiterkammer (AK) hat einem Tischler, der nach 35 Jahren im Betrieb zu Unrecht fristlos entlassen wurde, vor Gericht fast 44.000 Euro zurückerstritten. „Weil er sich die Abfertigung sparen wollte, erfand der Chef eines Tischlereibetriebes einen fadenscheinigen Grund für eine fristlose Entlassung“, hieß es in einer Aussendung der AK am Sonntag. Dem Mitarbeiter wurde Diebstahl vorgeworfen.

Tischler hätte all seine Ansprüche verloren

Ein Tischler bekam nach 35 Jahren im selben Unternehmen eine Kündigung. Damit wären dem Mann die Abfertigung und alle Beendigungsansprüche zugestanden. „Kurz vor Ende der Kündigungsfrist wurde das offensichtlich auch dem Arbeitgeber bewusst. Und es war ihm nicht zu blöd, dem langjährigen Mitarbeiter Diebstahl vorzuwerfen und ihn fristlos zu entlassen. Damit hätte der Tischler all seine Ansprüche verloren“, berichtete die AK.

Die AK ging für den Mann vor das Arbeits- und Sozialgericht und klagte die offenen Ansprüche - die Abfertigung in Höhe von zwölf Monatsentgelten, offenen Lohn, noch nicht beglichene Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub sowie eine Kündigungsentschädigung für den Zeitraum zwischen ungerechtfertigter Entlassung und Kündigungsfrist - erfolgreich ein. Die Vorwürfen waren unberechtigt und die Entlassung erfolgte zu Unrecht. Der Arbeitnehmer bekam fast 44.000 Euro nachgezahlt.