Nach dem schweren Hagelschaden beim Landeanflug einer Maschine der Austrian Airlines am 9. Juni auf den Flughafen Wien-Schwechat wurde der aufsehenerregende Zwischenfall an die Staatsanwaltschaft übergeben. Die Tageszeitung „Kurier“ berichtet, dass der Wiener Anwalt Wolfgang List am Donnerstag per Einschreiben eine Sachverhaltsdarstellung für zwei Betroffene an die Staatsanwaltschaft Korneuburg abgeschickt hat, es geht um fahrlässige Gemeingefährdung. Dem „Kurier“ soll die Anzeige vorliegen – sie richte sich gegen unbekannte Täter, die Vorwürfe sollen aber die beiden Piloten betreffen.
Massive Einschlagschäden an Cockpit
Laut Anzeige wurde der Airbus im Raum Hartberg in eine etwa 15 Kilometer hohe Gewitterzelle manövriert, obwohl es eine Warnung eines Flugmeteorologen der Austro Control gegeben habe. In der Sachverhaltsdarstellung heiße es: „Das Einfliegen in eine Gewitterzelle ist eine signifikante Gefahr für Flugzeuge jeder Größe und Bauart und ist daher strengstens zu vermeiden. Insbesondere können Hagelkörner in die Triebwerke gelangen und dort so erhebliche Schäden verursachen, dass es zu einem Totalausfall des Antriebs kommen kann.“
Die Folgen wären „massive und strukturelle Einschlagschäden an Cockpitscheiben, Tragflächen, Triebwerksaufhängungen, Vorflügen, Triebwerksschaufeln und Bugverkleidung“ gewesen. Gegen die beiden Piloten liege ein Anfangsverdacht in Sachen Gefährdung von Leib und Leben der Passagiere vor, so Wolfgang List zum „Kurier“. Eine AUA-Sprecherin teilte der Zeitung mit: „Die genannte Sachverhaltsdarstellung ist uns unbekannt. Bis dato wurde Austrian Airlines zu diesem Thema nur durch mediale Anfragen in Kenntnis gesetzt. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir uns dazu nicht äußern können.“