Ein 54-jähriger Mann muss sich am 27. Juni wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person am Landesgericht Wien verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im vergangenen Dezember eine von Suchtmitteln beeinträchtigte 16-Jährige in eine Wohnung in Rudolfsheim-Fünfhaus mitgenommen zu haben. Dort soll er ihren Zustand ausgenutzt und mit der 16-Jährigen mehrfach den Beischlaf vollzogen haben. Das Mädchen wurde am 10. Dezember tot in der Wohnung aufgefunden.
„Hat sie nicht unter Drogen gesetzt“
Wie sich bei den polizeilichen Ermittlungen herausstellte, war die 16-Jährige infolge ihres Drogenkonsums gestorben. Bei der Obduktion wurden in ihrem Körper Spuren von Morphin, Kokain, Methamphetamin und Benzodiazepin nachgewiesen. Das Mädchen, das aus äußerst zerrütteten Familienverhältnissen stammte und fremduntergebracht war, dürfte schon seit längerem an diverse Substanzen gewohnt gewesen sein. Sie war auch polizeibekannt. Im Alter von 15 wurde sie wegen Raubes gerichtlich verurteilt.
Der 54-Jährige weist allerdings sieben Vorstrafen in Österreich auf. In den 1990-er-Jahren war der Rumäne in Deutschland wegen gemeinschaftlichen Mordes zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er lebte zuletzt nicht angemeldet in der Wohnung von Bekannten in Wien. Im Zusammenhang mit dem Ableben des Mädchens konnte ihm im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren nicht nachgewiesen werden, dass er dafür kausal verantwortlich bzw. mitverantwortlich war. „Er hat sie nicht unter Drogen gesetzt“, sagte Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, auf APA-Anfrage. Zuerst hatte der „Kurier“ (Dienstag-Ausgabe) über die Anklage-Erhebung berichtet.
Zwei Nächte in fremder Wohnung verbracht
Der Mann hatte die 16-Jährige wenige Tage vor ihrem Tod am Margaretengürtel kennengelernt, als er sie beim Beschaffen von Suchtgift beobachtete. Er sprach sie an und plauderte mit ihr. Als er sie am 8. Dezember am Westbahnhof wieder traf, erkannte er sie gleich und nahm sie in weiterer Folge mit in seine Unterkunft. Dabei dürfte es nicht nur um Drogen, sondern auch um Sex gegangen sein, wobei der Mann behauptet, anfänglich habe man nur „gekuschelt“.
Wie die Ermittlungen ergaben, verbrachte das Mädchen die Nacht zum 9. Dezember in der Wohnung, wobei sie von diversen Substanzen derart beeinträchtigt war, dass sie dem Angeklagten dessen Angaben zufolge vor seinen beiden Mitbewohnern „peinlich“ war. Sie soll in der fremden Wohnung auch von ihr selbst erworbenes Kokain konsumiert und sich Substitol gespritzt haben. Die beiden verließen laut Anklage am 9. Dezember auch wieder die Wohnung, um sich weitere Drogen zu besorgen.
Nach der Rückkehr übernachtete die Jugendliche ein zweites Mal in der fremden Wohnung. Dabei soll man sich den Angaben des Angeklagten zufolge auf die entgeltliche Vornahme bestimmter geschlechtlicher Handlungen geeinigt haben. Er behauptet außerdem, er sei davon ausgegangen, dass das Mädchen nicht mehr minderjährig, sondern über 18 Jahre alt war. Aufgrund dessen und weil das Gegenteil nicht zu beweisen war, wurde der Mann nicht wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zur Anklage angebracht – an sich sind entgeltliche sexuelle Kontakte zu Personen unter 18 Jahren nämlich verboten.
Sex mit wehrlosem Mädchen
Nachdem die Jugendliche infolge der konsumierten Suchtmittel in einen Dämmerzustand verfallen und möglicherweise bereits bewusstlos war, soll er mit ihr mehrfach ungeschützten, von der ursprünglichen Vereinbarung nicht umfassten Geschlechtsverkehr vollzogen haben, zuletzt in den frühen Morgenstunden des 10. Dezember. Seiner Verantwortung zufolge will er davon ausgegangen sein, dass sie schlief. Um sie nicht zu wecken, habe er das Zimmer und in weiterer Folge die Wohnung verlassen, nachdem er am Vormittag aufgewacht war. Erst bei der Rückkehr habe er bemerkt, dass die 16-Jährige keine Lebenszeichen mehr von sich gab. Der 54-Jährige alarmierte die Polizei. Für das Mädchen kam jede Hilfe zu spät. Sie wurde halb bekleidet in Bauchlage auf einer Bettcouch vorgefunden.
In seiner polizeilichen Einvernahme gab der Mann an, zu den sexuellen Handlungen wäre es einvernehmlich gekommen. Er befindet sich seit sechs Monaten wegen Fluchtgefahr in U-Haft. Im Fall einer anklagekonformen Verurteilung droht dem 54-Jährigen eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.