Die EU-Staaten – darunter auch Österreich – haben dem Renaturierungsgesetz zugestimmt. Österreichs Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat damit gegen den Willen ihres Koalitionspartners ÖVP gehandelt und sieht sich nun mit einer Nichtigkeitsklage beim EuGH konfrontiert. Mehr dazu hier. Doch was könnte das „Ja“ zum Renaturierungsgesetz für Österreich bedeuten?

Konkret geht es bei dem Gesetz darum, mehr zerstörte Naturgebiete wiederherzustellen, also Flüsse sollen freier fließen, trockengelegte Moore wieder befeuchtet und Wälder aufgeforstet werden, außerdem könnten Städte mehr Grünräume bekommen. Die Renaturierungsverordnung der EU sieht nun vor, dass ein Fünftel aller Flächen an Land und auf See bis 2030 wieder in einen ökologisch gesunden Zustand gebracht werden soll. Bis 2050 sollen es 90 Prozent aller Flächen sein. Die EU schreibt aber keinem Land vor, was es genau zu tun hat, die Mitgliedsländer sollen eher einen Plan vorlegen, wie sie die Ziele erreichen wollen.

Generell gibt es in Österreich „schon eine ganze Menge sehr guter Beispiele von Renaturierung“, sagt Biodiversitätsforscher Franz Essl. Da wäre zum Beispiel „AMooRe“, das in sechs Bundesländern in Umsetzung ist. Auch rund um die Flüsse tut sich viel, rund um die Donau zum Beispiel im Bereich der Donauauen, in der Wachau, aber auch an der oberen Drau, an der March in Niederösterreich oder an der Salzach in Oberösterreich und Salzburg laufen schon Projekte. Zuletzt wurde auch das „RHESI“-Projekt am Rhein in Vorarlberg und der Schweiz beschlossen. Bei den Flüssen gehe es um Naturschutz und gleichzeitig auch um Hochwasserschutz, betont Essl. 

„Potenziale deutlich größer“

Was sich nun mit dem Gesetz ändern könnte? Zwar passiere schon viel, aber „die Potenziale sind deutlich größer, als jetzt Projekte umgesetzt werden“, ist Essl überzeugt. Der „limitierende Faktor“ war bisher das Geld. Grundbesitzer hätten bei den bisherigen Projekten ihre Flächen gegen eine Abgeltung „immer gerne freiwillig“ hergegeben. Von dem von Kritikern des Gesetzes befürchteten „Zwang“ könne keine Rede sein. Essl ortet mit dem Renaturierungsgesetz „eine ganz andere Größenordnung und bessere Rahmenbedingungen für die Renaturierung“. Das Gesetz empfindet Essl als „dringend notwendig, so schlecht wie es um den Artenschutz bestellt ist“.

Österreich müsse jetzt erst einmal planen, Prioritäten festlegen und auch Kostenabschätzungen machen. Essl sieht Potenziale zur Renaturierung in jedem Bundesland, sicher werde aber ein „gewisser Fokus“ auf Natura-2000-Gebieten liegen, es sei relativ einfach, dort nachzubessern und zusätzliche Renaturierungsmaßnahmen durchzuführen.