Gute Nachricht für alle Zweiradfahrer, die bislang noch auf reine Muskelkraft setzen. Der Reparaturbonus des Klimaministeriums wird mit frischem Geld bis 2025 verlängert und auf Fahrräder ohne elektrische Motorunterstützung erweitert. Bisher galt die Förderung des Bundes nur für Geräte mit elektronischen oder elektrischen Bauteilen, E-Bikes waren also dabei, normale Fahrräder nicht. Der Bon für die Reparatur von Fahrrädern kann ab September beantragt werden, teilte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Dienstag mit.
Viele Fahrradhändler nicht berechtigt
Allerdings konnte der Reparaturbonus schon bisher nicht bei allen Fahrradhändler eingelöst werden. Denn viele Händler haben keine Gewerbeberechtigung für Fahrradtechnik oder Mechatronik und dürften daher nur einfache Reparaturen durchführen, nicht aber zum Beispiel eine Scheibenbremse wechseln.
Dabei musste das Projekt zwischen Anfang Juli und Ende September pausiert werden, weil mehrere Betrugsfälle aufgedeckt worden waren, bei denen Betriebe Reparaturen gefälscht und die Förderung eingestrichen hatten. Die Förderung wird seither direkt an Kundinnen und Kunden ausbezahlt und nicht mehr über die Reparaturbetriebe abgerechnet. Österreichweit beteiligen sich derzeit über 3100 Partnerbetriebe an der Förderaktion.
So wird der Reparaturbonus beantragt
- Auf der Website reparaturbonus.at kann der Bonus beantragt werden. Dafür muss ein Formular mit den wichtigsten persönlichen Daten sowie der Kontonummer und einer gültigen E-Mail-Adresse ausgefüllt werden.
- Der Bonus wird anschließend per E-Mail zugesandt oder steht zum Download bereit.
- Innerhalb von drei Wochen kann der Bonus bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden.
- Um Betrugsfälle zu vermeiden, muss der Kunde zunächst beim Partnerbetrieb in Vorleistung gehen, bekommt den geförderten Betrag im Anschluss gutgeschrieben.
- Der Reparaturbonus gilt nur für Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich für Elektro- und Elektronikgeräte.