Am Landesgericht Salzburg ist am Montag ein 35-jähriger Berufssoldat und Jäger vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen worden. Der Mann soll am 8. April 2024 in Bischofshofen seinen bayrischen Gebirgsschweißhund bei 25 Grad Außentemperatur auf der Ladefläche seines Pick-up-Trucks in einer Metallbox zurückgelassen haben. Der dreijährige Rüde verendete. Der Angeklagte räumte im Prozess Fehler ein, wies die Anschuldigungen aber zurück. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Er habe damals am späten Nachmittag nur kurz am offenen Parkdeck eines Einkaufszentrums geparkt und sei für eine Erledigung „plus minus“ 20 Minuten weg gewesen, sagte der Mann vor dem Richter. Er habe sogar überlegt, überdacht zu parken. „Aber weil es bewölkt war und ich unten keinen Parkplatz gefunden habe, dachte ich nicht, dass das zum Problem werden kann.“ Er habe beim Verlassen des Autos noch in die Hundebox gegriffen. „Dort war es aber nicht heiß und der Hund hat nicht gehechelt oder sonst etwas. Und ich habe ja gewusst, dass der Einkauf nicht lange dauern wird.“
Zeuginnen riefen die Polizei
Während der Mann seine Besorgungen machte, wurden zwei Zeuginnen auf das Tier in der Box aufmerksam. „Der Hund hat gebellt, aber es hat sich nicht wie normales Bellen angehört“, sagte eine der beiden Frauen im Prozess. Es sei sommerlich warm gewesen. „Weil nicht klar war, wie lange der Hund schon in der Box war, haben wir die Polizei gerufen.“ Die Beamten kamen fast zeitgleich mit dem Hundehalter zum Auto.
„Er hat dann den Hund aus der Box rausgezogen, der Hund bewegte sich aber nicht mehr. Er begann mit einer Herzdruckmassage, aber vergeblich“, sagte die Zeugin. Sie sei damals sehr böse mit dem Angeklagten gewesen, weil der Hund gelitten habe. „Ich wollte etwas zu ihm sagen, aber dann war so viel Schmerz in seiner Stimme. Er war richtig fertig und hat immer den Namen des Hundes gerufen und versucht ihn zu reanimieren.“
Der bisher unbescholtene Familienvater bekannte sich im Prozess als nicht schuldig. „Es tut mir leid, dass das so passiert ist. Das wird mich mein Leben lang verfolgen. Ich hoffe für alle anderen Hundebesitzer, dass ihnen das nicht widerfährt.“
Die Staatsanwältin hatte zuvor kritisiert, dass die Hundebox auf der Ladefläche schwarz lackiert war, nur auf der Rückwand Löcher hatte und einen effektiven Durchzug verhindert habe. „Sie wissen, dass das Öffnen von einem Autofenster nur einen Spalt breit hohe Temperaturen im Wagen nicht verhindert?“, fragte sie den 35-Jährigen. „Vermutlich hat sich die Box schon während der Fahrt zum Einkaufszentrum in kurzer Zeit stark erwärmt.“
Er habe auf die erst drei Wochen vor dem Vorfall erworbene professionelle Hundebox vertraut, verteidigte sich der Angeklagte. „Ich würde sie aber so nicht mehr verwenden“, räumte er ein. Möglicherweise habe es auch einen anderen Grund für den Tod seines Tieres gegeben, sagte er im Verfahren. Anders als mit der Polizei besprochen, brachte er den Hund nach dem Vorfall aber nicht zu einer Tierärztin. „Ich war geschockt. Und die Totenstarre hatte schon eingesetzt“, sagt er heute dazu.