Am Donnerstagabend ist in der Wiener Innenstadt eine Pro-Palästina-Kundgebung aufgelöst worden, nachdem Teilnehmende laut Polizei wiederholt einschlägige, gegen den Staat Israel gerichtete Parolen skandiert hatten. Vier Personen, die an der Versammlung teilgenommen bzw. eine Rede gehalten hatten, wurden wegen Verhetzung angezeigt, teilte die Landespolizeidirektion am Freitag mit. Unter den Angezeigten befindet sich die Promi-Anwältin und Strafverteidigerin Astrid Wagner.
Im Gespräch mit der APA bezeichnete Wagner die gegen sie gelegte Anzeige als „ungeheuerlich“ und unterstellte der Polizei in diesem Zusammenhang ein amtsmissbräuchliches Vorgehen. Sie sei von der Demo-Veranstalterin eingeladen worden, im Rahmen der Versammlung ihre „juristische Expertise“ darzulegen. Sie habe dabei aus „Urteilen von Verwaltungsgerichten“ zitiert, denen zufolge der Satz „From the River to the Sea, Palestine will be free (“Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein“) „nicht grundsätzlich illegal“ sei, sondern „nur dann, wenn er in einem bestimmten Kontext verwendet wird“, sagte Wagner. Das sei keine Verhetzung. Sie deswegen anzuzeigen, sei nicht rechtens: „Das ist Amtsmissbrauch. Als Polizist muss ich wissen, was eine Verhetzung ist. Es gibt keinen Anhaltspunkt, dass da etwas Strafbares ist. Nie im Leben ist das eine Verhetzung.“
Die Polizei habe die Demonstration „willkürlich“ und „ohne erkennbaren Grund“ aufgelöst, setzte die Anwältin fort. Fünf schwerbewaffnete Polizisten hätten sie verfolgt und zur Identitätsfeststellung aufgefordert: „Das war eine absolut bedrohliche Situation. Ich bin behandelt worden wie eine Terroristin. Ich hab‘ mich gefühlt, in meinem ganzen Leben ist es mir noch nie so gegangen.“
Kundgebung nach anti-israelischen Parolen aufgelöst
Als Reaktion aus dem Innenministerium hieß es Freitagnachmittag: „Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Polizisten, die bei derartig schwierigen und sensiblen Einsätzen konsequent mit den Mitteln des Rechtsstaates, unabhängig vom Status oder Hintergrund von Personen, ihre Arbeit tun. Bei antisemitischen Parolen gibt es keine Toleranz“, sagte Ressortchef Gerhard Karner (ÖVP) gegenüber der APA in einer Stellungnahme.
Wie die Landespolizeidirektion dazu per Presseaussendung mitteilte, war die Kundgebung an sich angemeldet und genehmigt worden. Als immer wieder anti-israelische Parolen ertönten, sei die Versammlung - die laut APA-Augenschein an Ort und Stelle friedlich verlief - mit 20 bis 25 Teilnehmenden gegen 18.30 Uhr behördlich untersagt und aufgelöst worden. Das Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) habe man über die Vorfälle verständigt.
Wagner will nun „mit allen rechtlichen Möglichkeiten“ gegen das polizeiliche Vorgehen zu Felde ziehen. Gegenüber der APA kündigte sie eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs, eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Amtshandlung und eine Klage wegen Kreditschädigung an. „Das lasse ich mir nicht bieten“, insistierte sie. Sie erwarte sich für das, was ihr widerfahren sei, „eine persönliche Entschuldigung vom Herrn Innenminister.“