Im Oktober 2023 hatten drei American Staffordshire Terrier während eines Spaziergangs in Naarn (Bezirk Perg) eine Joggerin angefallen und totgebissen. Die Hundehalterin wurde wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu 15 Monaten Haft, davon fünf unbedingt, verurteilt.
Doch der unbedingte Teil der Strafe ist nun aufgrund einer nachträglichen Strafmilderung in eine Geldstrafe umgewandelt worden, berichten die „Oberösterreichischen Nachrichten“. Die Bewährungsstrafe bleibt demnach aufrecht.
Staatsanwaltschaft hatte keine Einwände
Die Staatsanwaltschaft habe keine Einwände gehabt und ein Großteil der Entschädigungsansprüche an die Opferfamilie sei bezahlt worden. Die verurteilte Hundehalterin sei zudem unbescholten und auch von Anfang an geständig gewesen.
Von Hunden angefallen
Am 2. Oktober war die 60-Jährige beim Joggen von drei American Staffordshire Terrier angefallen worden. Die Angeklagte war mit dem – inzwischen eingeschläferten – Rüden sowie zwei weiteren Hündinnen auf einem Feldweg unterwegs, als sie plötzlich von dem männlichen Tier niedergerissen wurde. Als die Halterin wieder aufblickte, sah sie, dass alle drei Tiere bei der Sportlerin waren. Den Angriff habe die Züchterin nicht mehr abwehren können. Die Joggerin überlebte die Hundeattacke nicht. Sie erlitt tödliche Bisswunden in Kopf, Hals und Nackenbereich.
Verschärfung des Hundehaltegesetzes
Die tödliche Bissattacke war auch Anlass in Oberösterreich, eine Verschärfung des Hundehaltegesetzes in Angriff zu nehmen. Auf eine entsprechende Novelle haben sich im Unterausschuss bereits die Landtagsparteien verständigt. So sollen sechs Rassen als gefährlich eingestuft werden, für die es dann spezielle Anforderungen in der Haltung inklusive Leinen- und Maulkorbpflicht gebe. Für Personen, die sich einen Hund der Rasse Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull und Tosa Inu zulegen wollen, gelte laut den beabsichtigten Vorschriften eine „erhöhte Ausbildungserfordernis“.
Diese soll auch generell für große Hunde mit mehr als 40 Zentimeter Widerristhöhe oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm kommen. Konkret hieße dies, dass Halter jener Hunde zusätzlich zum allgemeinen Sachkundenachweis – sechs Stunden für kleine Hunde – auch einen Praxistest, eine sogenannte Alltagstauglichkeitsprüfung, absolvieren müssen. Dabei wird das Verhalten von Hund und Herrchen/Frauchen in üblichen Alltagssituationen wie im Straßenverkehr oder bei Menschenansammlungen überprüft. Zudem ist beabsichtigt, Gemeinden mehr Handlungsspielraum nach Vorfällen mit Hunden zu geben.