Diese „Anleitung“ zur Kündigung findet sich aktuell auf der Website der Österreichischen Wirtschaftskammer und sorgt unter Krebspatientinnen und Krebspatienten, An- und Zugehörigen und der Österreichischen Krebshilfe für Entrüstung. „Wenn die WKO bei ihren Mitgliedern offen dafür „wirbt“, wie Arbeitgeber:innen ihre Arbeitnehmer:innen im Krankenstand möglichst einfach und ohne persönliche Berührungspunkte im Spital kündigen können, empfinden wir das, gelinde gesagt, als äußerst verstörend und grenzwertig,“ so Krebshilfe-Präsident Paul Sevelda. Seitens der OWK entschuldigt man sich.

Kein genereller Kündigungsschutz im Krankenstand

Ein genereller Kündigungsschutz im Krankenstand besteht in Österreich derzeit nicht. Betroffene Patientinnen und Patienten n haben zwar das Recht, einen Antrag auf einen „begünstigten Behindertenstatus“ zu stellen. Dieser schützt jedoch nur „bedingt“ vor einer Kündigung. Sollte eine Kündigung erfolgen, muss diese zwar vor ein Schiedsgericht beim Sozialministerium und mit dem Arbeitgeber verhandelt werden – die Krebshilfe ortet aber eine Reihe von Problemen.

„Erstens ist es kaum bekannt, dass es die Möglichkeit des Antrages auf einen „begünstigten Behindertenstatus“ gibt,“ so Krebshilfe-Geschäftsführerin Doris Kiefhaber. „Zweitens ist es für viele Betroffene eine verständliche emotionale Hürde, einen Antrag auf „Behinderung“ zu stellen. Und drittens zeigt unsere Erfahrung, dass es bei Verhandlungen vor dem Schiedsgericht sehr oft nicht zu einer Wiedereinstellung kommt, sondern zu Abschlagszahlungen. Das bedeutet, dass der Patient/die Patientin nach Ende der kräfteraubenden Therapie keinen Arbeitsplatz mehr hat“, so Kiefhaber.

Werden Betroffene zusätzlich zum Schock der Diagnose, zu belastenden medizinischen Therapien und zur schwierigen emotionalen Verarbeitung ihrer schweren Erkrankung völlig unerwartet mit der Kündigung ihres vermeintlich sicheren Arbeitsplatzes konfrontiert, ist die Krebshilfe oft ihre erste Anlaufstelle – so war es auch bei Andrea: „Ich war 45 Jahre und seit 9 Jahren als Buchhalterin in einem mittelständischen Betrieb beschäftigt. Aufgrund meiner Brustkrebserkrankung, der Operation und der belastenden Chemotherapien befand ich mich einige Monate im Krankenstand, als unerwartet die schriftliche Kündigung ins Haus flatterte. Ich fiel aus allen Wolken. Nie hätte ich damit gerechnet. Bis dahin war mir auch nicht bekannt, dass es überhaupt möglich ist, im Krankenstand gekündigt zu werden.“

Angst vor einer Kündigung als zusätzliche Belastung

Laut Krebshilfe geht es nicht „nur“ um effektiv ausgesprochene Kündigungen im Krankenstand, sondern vor allem auch um die Angst von Erkrankten vor einer Kündigung. „Wir erkennen voll Sorge, dass immer mehr aus Angst vor Kündigungen trotz kräfteraubender Krebstherapien weiter arbeiten gehen“, so Kiefhaber. „Das führt aber unweigerlich dazu, dass sie sich psychisch und physisch völlig überfordern.“

Seitens der WKÖ heißt es: „Die auf vereinzelte Auskunftsbegehren hin erteilte Rechtsauskunft ist keinesfalls als allgemeine Anleitung oder gar Aufforderung zur Kündigung im Krankenstand zu verstehen. Es war daher unsensibel und ein Fehler, diese Rechtsauskunft auf die Homepage zu übernehmen und wir haben diese inzwischen offline genommen. Wir entschuldigen uns bei allen Menschen, die sich davon unangenehm berührt fühlen, insbesondere bei Menschen in prekären gesundheitlichen Situationen.“.