Der nach dem Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - nunmehr forensisch-therapeutisches Zentrum - eingewiesene Josef F. ist am Dienstag in Krems erneut angehört worden. Eine Entscheidung über die mögliche Verlegung vom Maßnahmen- in den Normalvollzug gab es nach dem Termin aber nicht. Diese werde im Laufe der nächsten Woche schriftlich ergehen, hieß es seitens des Landesgerichts Krems.
Schauplatz der nicht-öffentlichen Anhörung war am Dienstagnachmittag die Justizanstalt Stein. Der Drei-Richterinnen-Senat müsse sich aufgrund der vorliegenden Sach- und Rechtslage untereinander noch „umfassend beraten“, sagte Ferdinand Schuster, der Sprecher des Kremser Landesgerichts, zur APA. Daher ergehe der Beschluss schriftlich.
Demenzieller Abbau hätte „gefährliche Person begraben“
Dass die Entscheidung nicht umgehend verkündet worden war, bezeichnete Verteidigerin Astrid Wagner in einem Medienstatement als „ungewöhnlich“, aber „nachvollziehbar“. Es sei schließlich ein „umfangreiches und bedeutsames Verfahren“. Die Juristin selbst geht fest davon aus, dass Josef F. in den Normalvollzug verlegt wird. „Das ist ein erster und sehr wichtiger Schritt auf dem Weg in die endgültige Entlassung aus der Freiheitsstrafe.“
Zu Wort war bei der Anhörung u.a. die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner gekommen. „Sie hat bestätigt, dass es einen massiven demenziellen Abbau gegeben hat, der die ursprünglich gefährliche Person in sich begraben hat“, sprach Wagner von einer „Wesensveränderung“. Der 89-Jährige sei „nicht mehr gefährlich, das ist heute so gesagt worden, wörtlich und mehrmals“.
Josef F. sei nach der Anhörung zunächst verwirrt, aber auch dankbar gewesen. „Jetzt ist er sehr erleichtert“, konstatierte Wagner.
Oberlandesgericht hob Verlegung auf
Für Josef F. bzw. seine Rechtsvertretung sowie für die Staatsanwaltschaft steht nach der Entscheidung des Drei-Richterinnen-Senats wieder die Beschwerdemöglichkeit beim Oberlandesgericht (OLG) Wien offen. Bis zur Rechtskraft des Beschlusses muss der 89-Jährige jedenfalls in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleiben.
In Krems war zuletzt am 25. Jänner eine Anhörung von Josef F. in Szene gegangen. Ausgesprochen worden war eine bedingte Entlassung aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug, die aber in der Folge vom Oberlandesgericht Wien wieder aufgehoben wurde. „Anders als das Gericht erster Instanz kam das OLG Wien zum Schluss, dass die notwendigen Tatsachen für eine Entscheidung über eine solche bedingte Entlassung noch nicht geklärt sind“, hieß es Mitte März. Im Rahmen einer Verfahrensergänzung erging der Auftrag, dass das jüngste psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Kastner aktualisiert werden müsse. Insbesondere sei der etwaige Wegfall der Gefährlichkeit bei Josef F. nochmals genau zu prüfen.
Die Causa Inzestfall Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef F. hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt - eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde der Angeklagte in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB verfügt. Schuldig gesprochen wurde Josef F. wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung und damit in allen Anklagepunkten.