Vier Jahre war das brisante Zivilverfahren anhängig, es zog sich durch alle Instanzen und endete schließlich im Februar mit einem auch in letzter Instanz vom OGH bestätigten, unumstößlichen Gerichtsentscheid zugunsten des Klägers: Die „Hillside (Sports) ENC“, weltweit führendes Unternehmen im Anbieten von Online-(Sport-)Wetten und Inhaberin der Plattform „bet365“, muss einem Salzburger - er war jahrelang notorischer Zocker - den von ihm eingeklagten Spielverlust von 502.107 Euro zurückzahlen.
Insgesamt hatte der einst exzessive Zocker mit Vorliebe für Fußballwetten zwischen November 2017 und Dezember 2018 rund 900.000 Euro verspielt. Im April 2020 hatte der Salzburger über seinen Rechtsanwalt Johannes Koman beim Landesgericht (LG) gut die Hälfte der Verluste, nämlich die Summe von 502.107 Euro, die er allein zwischen Ende 2017 und Juli 2018 verzockt hatte, eingeklagt. Begründung: Der Kläger sei wegen seiner pathologischen Spielsucht nicht geschäftsfähig gewesen. Daher seien die Rechtsgeschäfte mit dem Anbieter - sprich die inzelnen Wetten - nichtig. Die Hillside ENC hatte die Klage zurückgewiesen.
Gutachten bescheinigt Spieler Geschäftsunfähigkeit im Klagszeitraum
In der Folge bestätigten jedoch sowohl das Landesgericht Salzburg als auch das Oberlandesgericht Linz die Geschäftsunfähigkeit des Salzburgers im besagten Zeitraum: Der Kläger sei, wie es ein Gutachten klar bescheinige, damals derart spielsüchtig gewesen, dass es ihm nicht möglich gewesen sei, seinem Suchtverhalten entgegenzusteuern, so die Gerichte. Seine Willensfreiheit in Bezug auf die Wetten sei völlig aufgehoben gewesen. Nachdem der Klage stattgegeben wurde, wonach der Wettanbieter die Summe zurückzahlen müsse, legte die von einer Wiener Kanzlei vertretene Hillside ENC noch außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof ein, blitzte aber auch damit im Februar 2024 beim Höchstgericht endgültig ab.
Beklagter Wettanbieter ist noch rund 80.000 Euro an Verzugszinsen schuldig
Vor etwa einem Monat betonte Spieler-Anwalt Johannes Koman in einem SN-Gespräch, „dass wir jetzt ein rechtskräftiges Urteil und sogar schon mit der Entscheidung des OLG Linz einen vollstreckbaren Titel gegen den Wettanbieter haben. Dieser hat aber bisher noch nichts bezahlt.“
Am Freitag teilte Koman aber nun auf Anfrage der „Salzburger Nachrichten“ mit, dass der Wettkonzern „jetzt am 22. April die Klagssumme von 502.107 Euro sowie rund 50.000 Euro an - dem Spieler entstandenen - Verfahrenskosten überwiesen hat“. Allerdings, so Koman, umfasse der rechtskräftige Titel auch die Zahlung von Verzugszinsen durch die beklagte Partei: „Über den Zeitraum von vier Jahren sind vom Wettanbieter auch noch 80.477 Euro an Verzugszinsen zu zahlen. Die wurden aber nicht überwiesen.
Bezüglich der offenen Zahlung der Verzugszinsen betonte der Rechtsvertreter des Wettkonzerns knapp: „Dazu kann ich nichts sagen.“ Klagevertreter Koman kündigte übrigens an, „dass wir auch die restlichen 400.000 Euro, die mein Mandant damals ebenfalls im Zustand der Geschäftsunfähigkeit verspielte, vom Anbieter einklagen werden“.