In Österreich soll ein generelles Waffenverbot im öffentlichen Raum eingeführt werden. Wie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am Dienstag bekannt gab, hat er Experten aus Innenministerium (BMI) und Landespolizeidirektionen einen Auftrag zur Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlages erteilt. Aktuell gibt es die Möglichkeit für Sicherheitsbehörden, an bestimmten Orten Waffenverbotszonen zu erlassen – derzeit ist das beim Wiener Praterstern und in zwei Zonen in Innsbruck der Fall.

Jäger von Verbot ausgenommen

Ziel des Gesetzvorschlages sei es, in Zukunft das Führen von Waffen außerhalb der Wohnräumlichkeiten generell zu untersagen – und in dieses Verbot auch ganz generell Messer bestimmter Art mit einzubeziehen. Als Beispiel wurden etwa Einhandmesser oder Messer mit bestimmter Klingenlänge genannt. „Das Ziel ist klar: Menschen vor Gefahren zu schützen und Gewalttäter durch effiziente Polizeibefugnisse aus dem Verkehr ziehen“, wurde Karner zitiert.

Ausnahmen für österreichisches Brauchtum, wie die Jagdausübung oder die Ausübung bestimmter Berufe, wie auch den Transport nach Kauf sind vorgesehen. „Das Ziel ist auch nicht, zum Beispiel das Mitführen eines Jausenmessers wie etwa eines ‚Schweizermesser‘ beim Wandern unter Strafe zu stellen“, stellte das BMI klar. Auch werden Pfeffersprays, die der Selbstverteidigung dienen, nicht unter das Verbot fallen. Vergleichbare gesetzliche Regelungen gebe es beispielsweise bereits in Deutschland und Italien.