Die Promi-Flüge auf den Wilden Kaiser, die bereits im vergangenen Sommer für Aufregung gesorgt haben, waren offenbar illegal. Zu dieser Erkenntnis kam zumindest die Bezirkshauptmannschaft Kufstein. „Die Ermittlungen der BH konnten abgeschlossen werden“, bestätigt Konrad Pölzl vom Amt der Tiroler Landesregierung: „Infolgedessen wurden zwei Straferkenntnisse erlassen.“
Charity-Event mit DJ Ötzi
Die Strafforderungen richten sich laut Christian Ortner, Anwalt der betroffenen Firma, gegen ein Salzburger Flugunternehmen und den Piloten, der die Prominenten auf eine Alm am Wilden Kaiser flog. Wie der Anwalt weiters bestätigt, seien die von der Behörde geforderten Geldstrafen beträchtlich. Aber noch nicht rechtskräftig, da sich Ortner mit einer Beschwerde gegen die Straferkenntnisse ans Landesverwaltungsgericht gewandt hat. Dort wird entschieden, ob die Strafbescheide rechtmäßig sind und das Unternehmen bzw. der Pilot zu zahlen haben.
Rückblende: Der Anlass für die Promi-Flüge war am 26. Juni 2023 eine Charity-Veranstaltung beim Stanglwirt in Going. Dabei hatten die vielfach betuchten Gäste gegen eine großzügige Spende die Möglichkeit, gegen den deutschen Weltklasse-Spieler Alexander Zverev am Tennisplatz anzutreten. Rund 200 mehr oder weniger Prominente, darunter DJ Ötzi, DJ Tomek sowie die Schauspieler Mark Keller und Hans Sigl, folgten der Einladung. So flossen 100.000 Euro auf das Konto der von Zverev gegründeten Stiftung, die an Diabetes erkrankte Kinder unterstützt.
Vorbereitung für Wimbledon
Neben dem Stanglwirt war die Graspoint-Hochalm am Wilden Kaiser ein weiterer Schauplatz der Veranstaltung. Auf einer Wiese in 1350 Metern Seehöhe wurde ein provisorischer Tennisplatz angelegt, auf dem Zverev mit seinem Bruder unter dem augenzwinkernden Motto „Vorbereitung für Wimbledon“ ein paar Bälle wechselte. Zwei deutsche Influencer und eine Moderatorin wurden Zeugen des Jux-Spiels.
Die Promis gingen nicht, sondern flogen auf die Alm. Und zwar mit dem Helikopter des Salzburger Unternehmens, das Rund- und Taxiflüge anbietet. Für die Landungen lag auch eine Genehmigung vor, zumal sich die Graspoint-Hochalm knapp außerhalb des Naturschutzgebietes Wilder Kaiser befindet. Innerhalb der geschützten Zone wäre eine Landebewilligung nicht möglich gewesen.
Allerdings steuerte der Pilot den Hubschrauber mit den Promis an Bord – wie er gegenüber der „Tiroler Tageszeitung“ auch einräumte – durchs Ellmauer Tor. Und damit mitten durchs Naturschutzgebiet. Das belegen zudem Videos und Fotos in den sozialen Netzwerken.
Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein kam bei den Ermittlungen zum Schluss, dass mit den Flügen „gegen das Tiroler Naturschutzgesetz und die luftfahrtrechtlichen Bestimmungen verstoßen wurde“, erklärt Pölzl. Ortner bewertet die Ausführung der Straferkenntnis als zu wenig präzise und daher mangelhaft. „So wird angeführt, dass die Auflagen des Außenlandebescheids verletzt worden seien, aber nicht welche Auflagen.“ Sollte der Anwalt mit seinen Beschwerden beim LVwG erfolgreich sein, bleiben die Flüge ohne Konsequenzen.
Thomas Hörmann, Titoler Tageszeitung