Ein drei Monate alter Säugling ist am vergangenen Dienstag in Wien vermutlich an einem Schütteltrauma gestorben. Die Staatsanwaltschaft Wien hat Ermittlungen aufgenommen. Gegen die Eltern gibt es derzeit „keinen dringenden Tatverdacht, der eine U-Haft rechtfertigen würde“, sagte Behördensprecherin Nina Bussek auf APA-Anfrage. Die beiden befinden sich aktuell auf freiem Fuß. „Wir müssen jetzt ermitteln, was überhaupt passiert ist“, meinte Bussek am Donnerstagnachmittag.
Wie zuvor Polizeisprecherin Julia Schick erläutert hatte, war die 26-jährige Mutter mit ihrem Sohn am vergangenen Samstag um 23.00 Uhr in ein großes Krankenhaus gekommen, wo die Ärzte unverzüglich mit den Behandlungen begannen. Weil das Baby offenbar geschüttelt worden war und letztlich tödliche Gehirnverletzungen aufwies, verständigten sie die Polizei. „Seitens des Spitals wurde ein Anfangsverdacht in Richtung Quälens eines Unmündigen geäußert“, bestätigte Bussek. Dem werde nun nachgegangen: „Eine Obduktion wurde angeordnet.“ Ob und inwieweit sich der Tatverdacht ändern könnte, sei derzeit nicht absehbar. Das hänge von den Ergebnissen der Obduktion ab, teilte die Sprecherin der Anklagebehörde mit.
Tragisches Ende und Ermittlungen nach dem Tod eines Säuglings
Der Säugling dürfte nach Informationen der APA schon zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme keine Gehirnfunktionen mehr gehabt haben. Am Dienstag wurden die Geräte abgeschaltet, der Bub starb. Die zuständige Polizeiinspektion verständigte das Landeskriminalamt, wo Beamte der Außenstelle Süd die Ermittlungen aufnahmen.
Die Mutter sowie der 29-jährige Vater des gestorbenen Kindes stehen laut Landespolizeidirektion unter Schock und konnten bisher nicht einvernommen werden. Polizeilich dürfte das Paar bisher nicht in Erscheinung getreten sein. Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe (Magistratsabteilung MA 11) wurde informiert.
Von dem Fall habe man am Montag vom Wiener AKH – wohin die Mutter das Baby gebracht hatte – erfahren, sagte eine Sprecherin der MA 11 auf APA-Anfrage. Die Liesinger Familie war der Kinder- und Jugendhilfe auch nicht unbekannt, aber nicht wegen Gewalt oder Misshandlungen gegenüber Kindern. Es gibt demnach ein zweijähriges gemeinsames Kind des Paares, das nicht zusammenlebt, aber in einer aufrechten Beziehung sein dürfte. Die Eltern hatten sich im März 2023 an ein Familienzentrum der Kinder- und Jugendhilfe um Unterstützung in finanziellen Belangen gewandt. Bis Anfang Mai dauerte der Kontakt.
Stabile Unterbringung und Familienunterstützung für Wohl des Kindes
Das zweijährige Kind wurde im AKH einer Fokusgruppe vorgestellt, die feststellte, dass es dem Mädchen den Umständen entsprechend gut geht. Es wurde zunächst bei Krisenpflegeeltern untergebracht, wo es – auch von deren eigenem Nachwuchs – gut aufgenommen und sofort zum Spielen animiert wurde. Die Kinder- und Jugendhilfe sehe sich im weiteren Vorgehen im Umfeld der Familie um, beispielsweise ob nahe Verwandte wie Onkel und Tanten sich um das Kind kümmern können, sagte die Sprecherin. Das Kleinkind verbrachte auch bereits eine Nacht bei einer Tante. Zu einem Gespräch über das weitere Vorgehen mit dem Kleinkind bei der MA 11 erschienen die Eltern - offenbar auf Anraten ihrer rechtlichen Vertretung – nicht.
Die MA-11-Sprecherin appellierte in dem Zusammenhang an Eltern, sofort bei einem Gefühl oder Anzeichen von Überforderung oder auch nur Übermüdung, sich um Unterstützung an die Kinder- und Jugendhilfe zu wenden. Dafür steht das Servicetelefon unter 01-4000-8011, erreichbar von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr, zur Verfügung.