Ein „Nicht Genügend“ kann schon ein echter Dämpfer sein. Eine Salzburger Schülerin wollte sich damit nicht abfinden und protestierte mehrmals gegen ihren „Fünfer“. Der Reihe nach: Wie schon im Schuljahr zuvor hatte die Jugendliche in Mathematik die Anforderungen für ein „Genügend“ nicht erfüllt. Aufgrund der Rechtslage durfte sie deshalb nicht in die nächste Schulstufe aufsteigen.

Schülerin scheiterte auch bei ihrer letzten Chance

Auch mit einer „Paragraf-Fünf“-Prüfung konnte sie sich nicht verbessern. Sie legte jedoch bei der Bildungsdirektion Einspruch gegen die Prüfung ein und argumentierte, sie sei unfair bewertet worden. Die Behörde gab ihr eine weitere Chance. Bei einer kommissionellen Prüfung scheiterte die Schülerin erneut – schriftlich erreichte sie noch ein „Genügend“, mündlich fiel sie aber wieder durch.

Doch auch diese Note wollte die junge Frau nicht akzeptieren und legte Widerspruch ein. Damit landete der Fall beim Bundesverwaltungsgericht – der ersten juristischen Instanz. Dessen Sprecher Dietmar Rust bestätigt den Fall gegenüber der Kleinen Zeitung.

Bildungsrichter prüften den Fall

„Unsere Bildungsrichter haben sich der Sache angenommen und festgestellt, dass die Beurteilung rechtens war“, so Rust. Aus dem Urteil, das im RIS nachlesbar ist, geht hervor, dass die Schülerin sich über zu wenig Zeit bei der Prüfung beschwert hatte. Bemerkenswert: Die Jugendliche kam selbst eine halbe Stunde zu spät zur Prüfung, die Richter konnten also keinen Fehler in der Entscheidung der Behörde finden.

Laut Rust hätte die Schülerin noch die Möglichkeit gehabt, den Verfassungsgerichtshof oder den Verwaltungsgerichtshof anzurufen. Die Chancen, dass es dort zu einem anderen Urteil gekommen wäre, seien aber gering. Die Frist für einen solchen Schritt zum Verwaltungsgerichtshof ist nämlich bereits verstrichen. Es bleibt also bei der „Fünf“. Die Schülerin muss die Klasse wiederholen.