Der eigene Name ist etwas ganz Persönliches. Er begleitet einen durch alle Lebenslagen – es sei denn, man lässt ihn ändern. Eine Namensänderung ist in Österreich einfach zu beantragen, wer sich Geld sparen will, wendet sich mit einem triftigen Grund an die zuständigen Behörden.
Namen ändern kann teuer werden
Rechtsgrundlage für eine Namensänderung in Österreich ist das Namensänderungsgesetz. Demnach ist eine Namensänderung möglich, wenn durch den bisherigen Namen „Nachteile in wirtschaftlicher Hinsicht oder in den sozialen Beziehungen“ entstehen.
Dies ist der Fall, wenn der eigene Name nachweislich der Grund für Mobbing oder Diskriminierung ist. In Deutschland hat beispielsweise eine Schülerin namens Siri – benannt nach dem Apple-Sprachdienst – erfolgreich eine Namensänderung beantragt. Namensänderungen können nur bei der Bezirksverwaltungsbehörde der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Wenn also eine Behörde einen Antrag auf Gebührenerlass für eine Namensänderung ablehnt, kann man es nicht einfach bei einer anderen Behörde noch einmal versuchen.
„Wenn der Name lächerlich wirkt, schwer auszusprechen oder zu buchstabieren ist, kann eine Namensänderung auch abgelehnt werden“, erklärt Ulrike Kuzaj-Sefelin von der zuständigen Wiener Namensänderungsbehörde MA36 im Gespräch. Können solche Gründe vorgebracht werden, ist die Namensänderung vergleichsweise günstig. Die einzigen Kosten, die dann anfallen, sind 14,90 Euro für den Antrag und 3,90 Euro für die Beilage der entsprechenden Urkunden. Wird dem Antrag nicht stattgegeben, wird eine Gebühr von 600 Euro fällig.
Name muss Kindeswohl entsprechen
Eine Liste, welche Namen in Österreich erlaubt sind und welche nicht, gibt es nicht. „Die Entscheidung, ob eine Änderung genehmigt wird, ist immer eine Ermessensentscheidung“, sagt Kuzaj-Sefelin. Den zuständigen Behörden kommt daher oft eine große Verantwortung zu. Bis zu 1300 Anträge auf Namensänderung gibt es allein in Wien pro Jahr – 500 für den Vornamen, knapp 800 für den Familiennamen.
Die Behörde ist nicht nur für die Namensänderung, sondern auch für die Namenserteilung zuständig. Auch dafür gibt es in Österreich klare Regeln. „Laut Gesetz muss der Name dem Kindeswohl entsprechen und üblich sein, er muss aber nicht in Österreich üblich sein“, erklärt Kuzaj-Sefelin. Schreiben von Botschaften oder Einstufungen durch Sprachwissenschaftler können helfen und sind daher nichts Ungewöhnliches.
Zeitgeistige Trends werden auch in Zukunft den Prozess der Namensfindung und -änderung beeinflussen. „Nach Game of Thrones bekamen wir vermehrt Anfragen von Eltern, die ihr Kind Arya nennen wollten“, erzählt Kuzaj-Sefelin. Da dieser Name im arabischen Sprachraum gebräuchlich ist, wurde dem Wunsch entsprochen. Für die Zukunft rechnet die Beamtin auch mit Änderungen im Namensrecht. Derzeit ist vorgeschrieben, dass der Name zum Geschlecht passen muss. „Es kann natürlich sein, dass sich das bald ändert, denn im zentralen Personenregister kann man bereits ein drittes Geschlecht eintragen lassen“, sagt Kuzaj-Sefelin.