Der Hochzeitstag von Gundula B. (40) und Hamza (25) entwickelte sich am Samstag binnen weniger Momente von einem Traum zu einem Albtraum. Nur wenige Augenblicke bevor sich das Liebespaar am Standesamt Bad Vöslau das Ja-Wort geben konnte, unterbrachen mehrere Beamte der Fremdenpolizei die Zeremonie und teilten dem gebürtigen Türken mit, dass er festgenommen sei. Er wurde ins Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel in Wien gebracht. Noch heute soll er per Flieger gegen 19 Uhr abgeschoben werden.
Auf einem Handyvideo, das auch der Kleinen Zeitung vorliegt, ist die Festnahme bei der Trauung zu sehen. Ein Beamter erklärt darin, dass Hamza um 8.52 Uhr verhaftet sei und mitkommen müsse. Er führt weiter aus, dass sie damit nicht bis nach der Eheschließung warten könnten.
Hamzas Verlobte reagiert sichtlich geschockt und meint, dass sie ein Recht darauf habe, zu heiraten. Ihr wird zugestimmt, allerdings mit dem Zusatz, dass das nicht heute passieren würde. Wie „Heute“ berichtet, musste sich die deutsche Staatsbürgerin danach in psychologisch-psychiatrische Behandlung begeben.
„Diese Vorgehensweise ist illegal“
Tatsächlich gab es bereits ähnliche Fälle in Österreich, in denen ein ausländischer Bräutigam kurz vor der Eheschließung verhaftet wurde und in Schubhaft kam. 2019 wurde ein Mann aus Gambia im Salzburger Schloss Mirabell an seinem Hochzeitstag verhaftet.
Gregor Klammer, der Anwalt von Hamza, übt harsche Kritik am Vorgehen der Behörden: „Die Vorgehensweise ist illegal.“ Hätten Gundula und Hamza wie geplant den Bund der Ehe geschlossen, wäre der Kurde nach EU-Recht in Österreich aufenthaltsberechtigt gewesen. „Das wollte das BFA offenbar mit aller Macht verhindern“, meint Klammer.
Am Dienstag hat man Haftbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Darin weise man auf einen ähnlichen Fall hin, im Zuge dessen das Vorgehen der Behörde für rechtswidrig erklärt wurde. „Die Polizei hätte nicht eingreifen dürfen“, ist Klammer überzeugt. Denn Heiraten sei erlaubt und es handle sich um keine Erschleichung. Im Schubhaftbescheid stehe nicht einmal etwas von der Hochzeit drin, das belege, das die Behörde nur die Ehe verhindern wollte und das sei illegal. Die Verhandlung muss nun innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Fraglich ist, ob Hamza noch so viel Zeit in Österreich hat.
Nach Informationen des „Kurier“ kam der Kurde 2022 nach Österreich, bekam allerdings zehn Tage vor der Hochzeit einen negativen Asylbescheid. Sollte er nun abgeschoben werden, erwartet ihn in der Türkei der Militärdienst.
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wird vom Magistrat übrigens automatisch darüber informiert, wenn ein Nicht-EU-Bürger in Österreich heiraten möchte.