E-Cards ohne Foto sind ab 15. Jänner ungültig. Es gibt jedoch Entwarnung: Auch mit einer E-Card ohne Bild bleibt man versichert und kann eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen, jedoch ist dieser Besuch mit einem höheren Aufwand verbunden.
Rund 85.000 Personen sind davon betroffen – laut Auskunft des Gesundheitsministeriums vor allem Personen aus dem EU-Ausland. Bei ihrem nächsten Arztbesuch werden sie darauf hingewiesen. „Sie sind weiterhin sozialversichert, wir entziehen ihnen also nicht das Recht auf Behandlung“, erklärt Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger, im Ö1-Morgenjournal. „Sie können nach dem ersten Arztbesuch die E-Card auch noch 150 Tage verwenden.“
Mühsamer wird es in diesem Fall, wenn ein Rezept ausgestellt wird. Dieses kann nicht mehr auf die ungültige E-Card gebucht werden, sondern es muss entweder ein Papierrezept mitgenommen, ein QR-Code verwendet oder der 12-stellige alpha-nummerische Code vorgezeigt werden.
Hat man auch nach der 150-Tage-Frist keine E-Card mit Foto, bleibt die Karte ungültig und man müsste für einen Arztbesuch einen sogenannten Ersatzbeleg beantragen. Es würde also noch bürokratischer werden, allerdings bleibt man weiterhin versichert.
Wie kann man sich die neue E-Card holen?
Hat man nicht automatisch eine neue Karte bekommen, kann man als österreichischer Staatsbürger ein Foto bei jeder Servicestelle der österreichischen Sozialversicherungsträger nachreichen. „Ist man Ausländer, braucht man eine fremdenpolizeiliche Erfassung“, sagt Lehner. Dafür müsse ein Termin ausgemacht werden.
Künftig sollen E-Card-Fotos auch auf Gemeindeebene gemacht werden können, daran arbeiten Gesundheits- und Innenministerium gerade.
Der Pensionistenverband forderte zuletzt Ausnahmen für 24-Stunden-Betreuungskräfte. Die Sozialversicherung wollte dem stattgeben, eine Umsetzung scheiterte allerdings an der Bundesregierung.
Ausnahmen für etwa 700.000 Personen
Seit 2019 werden bereits E-Cards mit Schwarz-Weiß-Foto ausgestellt. Der Hauptgrund dieser Maßnahme war, den Missbrauch von Sozialleistungen zu unterbinden. „Wir haben seit 2019 um die sieben Millionen E-Cards ausgetauscht“, berichtet Lehner. In den meisten Fällen mussten die Versicherten also aktiv nichts machen und können die Leistungen weiterhin wie gewohnt in Anspruch nehmen.
Für etwa 700.000 Personen gelten Ausnahmen, sie brauchen also kein Bild von sich auf ihrer Karte. Dies betreffe alle Personen über 70 Jahre, pflegebedürftige Menschen mit einer Pflegestufe von vier, fünf, sechs oder sieben und alle Kinder unter 14 Jahren.