Weil sie ihre beiden Töchter am 24. Juli in Absdorf (Bezirk Tulln) getötet haben soll, ist eine 37-Jährige am Montag vor dem Landesgericht St. Pölten gestanden. Die Staatsanwaltschaft hat die Unterbringung der Frau in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt – diesem Vorschlag kam das Gericht nach. Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig. Die Therapie sei derzeit nur in einer geschlossenen Einrichtung möglich, verwies der Vorsitzende Richter auf das Gutachten des Sachverständigen.
Angeklagte leidet an psychotischer Depression
Die Frau soll ihre Töchter im Alter von sieben Jahren und knapp einem halben Jahr ertränkt haben. Die Tat wurde auf Video aufgezeichnet. Danach soll die Frau mit ihrem Auto gegen einen Baum gefahren sein. Heute könne sie sich „eher vage“ an den Vorfall erinnern, sagte die 37-Jährige. Gefragt, wie sie sich ihre Zukunft vorstelle, meinte sie, sie wolle die Maßnahme durchmachen und sich dann ein neues Leben aufbauen.
Die Frau leidet an einer psychotischen Depression, Angststörung sowie Zwangsstörung. „Bisher gab es keine wesentlichen Therapiefortschritte“, sagte der Sachverständige Peter Hofmann. Die 37-Jährige habe eine schwerwiegende, nachhaltige Störung. Es sei mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sie in absehbarer Zeit ähnliche Taten setze.
„Das System hat alles aufgeboten, um ihr zu helfen“
Der Gutachter sprach von einem „sehr seltenen Phänomen“. Eine Psychose bewirke, dass man den Bezug zur Realität verliere, erläuterte er. Die 37-Jährige leide seit rund 15 Jahren an „furchtbaren Zwangsgedanken“ und Ängsten. 2019 sei sie erstmals in psychiatrische Behandlung gekommen. Die Frau habe an einer Depression gelitten und begonnen, alles infrage zu stellen. „Das Puzzle, in dem sie gelebt hat, hat sich immer mehr vervollständigt“, meinte der Gutachter.
Die 37-Jährige habe sich große Sorgen um ihre Töchter gemacht und sich als Versagerin gefühlt. Ihre Medikamente habe sie teilweise nicht genommen, sie sei in einer Tagesklinik behandelt worden. „Das System hat alles aufgeboten, um ihr zu helfen“, sagte der Gutachter. An dem Tag der Tat sei die Möglichkeit der freien Willensbildung nicht mehr gegeben gewesen, die Frau sei nicht zurechnungsfähig gewesen. Ein langer Krankheitsprozess sei „innerhalb kurzer Zeit eskaliert“.