Seit Montag ist die Klebevignette für die Benutzung der Autobahn in Sonnengelb für das kommende Jahr in österreichweit 6.000 Vertriebsstellen erhältlich. Gültig ist sie ab dem 1. Dezember. Die digitale Variante der Vignette, die bereits von 70 Prozent aller Jahres-Vignetten-Besitzern in Anspruch genommen wird, kann bereits seit Mitte November gekauft werden. Die alte Vignette in der Farbe Purpur ist bis zum 31. Jänner 2024 gültig.
Preise und Erwerbsmöglichkeiten der Vignetten im Überblick
Der Preis für die Jahresvignette für Pkw beträgt wie im Vorjahr 96,40 Euro, für Motorräder stieg er leicht auf 38,50 Euro. Die Kosten für die traditionelle Klebe-Vignette und die digitale Variante sind jeweils gleich. Nur digital erhältlich ist die neu eingeführte Ein-Tagesvignette für Auto (8,60 Euro) und Motorrad (3,40 Euro).
Die digitale Variante kann im Mautshop der ASFINAG und über die kostenlose ASFINAG App sowie bei Mautstellen, ÖAMTC, ARBÖ und ADAC und an ausgewählten Tankstellen und Trafiken erworben werden. Kundinnen und Kunden müssen die Konsumentenschutzfrist bei Online-Käufen beachten. Die digitale Vignette ist erst 18 Tage nach dem Kauf gültig, informierte die ASFINAG.
Richtige Anbringung und Aufbewahrung
Aufgeklebt werden muss die Klebevignette gut sichtbar am linken Windschutzscheibenrand oder hinter dem Rückspiegel (nicht am Tönungsrand). Alte Vignetten sollten nach ihrem Ablauf entfernt werden, um eine gute Rundumsicht zu gewährleisten. Der untere Vignettenabschnitt sollte aufbewahrt werden, denn die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis. Sie wird für die eventuelle Ausstellung einer Ersatzvignette benötigt, etwa wenn die Jahresvignette falsch geklebt und dabei versehentlich entwertet wurde. Dann kann ein Antrag auf eine Ersatzvignette gestellt werden.
Vignettenpflicht gilt in Österreich für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile. Wer ohne ein gültiges Pickerl erwischt wird, hat eine Ersatzmautzahlung in Höhe von 120 Euro zu leisten. Bei Manipulation oder Benutzen der Vignette eines anderen Autos ist eine Strafe von 240 Euro fällig.