Am Landesgericht Wiener Neustadt ist am Donnerstag nach jahrelangen Ermittlungen gegen die Airborne Technologies GmbH rund um die Ausfuhr von zwei Flugzeugen ein Prozess wegen des Verstoßes gegen das Kriegsmaterialgesetz gestartet. Es gibt fünf Angeklagte, unter ihnen ist Erik Prince, Blackwater-Gründer, Geschäftsmann und Intimus von Ex-US-Präsident Donald Trump. Das Quintett bekannte sich nicht schuldig. Fortgesetzt wird die Verhandlung am 14. Dezember.
Kern des Vorwurfes ist, dass zwei von der Frontier Services Group (FSG) beigestellte zivile Agrarflugzeuge der Marke „Ayres Thrush“ zu militärischen Maschinen umgebaut und ohne die dann erforderliche Bewilligung nach dem Kriegsmaterialgesetz ins Ausland gebracht worden sein sollen. Eingebaut wurden laut Strafantrag durch Mitarbeiter der Airborne Technologies GmbH u.a. Panzerungen im Bereich des Triebwerks und des Cockpits, Zusatztanks im Einbauraum der Sprühmitteltanks sowie eine Spezialkamera, mit der nach Angaben des Staatsanwalts „Zielmarkierung und Zielbeleuchtung“ möglich seien. Weiters seien vier zusätzliche Aufhängungen an den Tragflächen angebracht worden. Zudem seien die Treibstofftanks mit Aluminium ausgefüllt worden - zur Hintanhaltung der Explosionsgefahr.
Eine der beiden Maschinen sei mit dem erklärten Ziel Kenia im November 2014 zunächst nach Malta ausgeführt und mit Zwischenlandungen spätestens im Dezember 2014 in den Südsudan gebracht worden. Das zweite Flugzeug ging im Juni 2015 direkt nach Bulgarien.
Bis zu drei Jahre Haft drohen
Als Erstangeklagter gilt jener 53-jährige australische Pilot, der die beiden Maschinen über die österreichische Staatsgrenze geflogen haben soll. Prince wird - ebenso wie zwei Airborne-Geschäftsführer sowie ein weiterer ausgebildeter Pilot, der teils auch als Berater fungierte - als Beteiligter gehandelt. Angelastet wird dem Quintett ein Verstoß gegen Paragraf 7 Kriegsmaterialgesetz. Im Fall einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft. Beantragt wurde von der Staatsanwaltschaft auch die Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen die Airborne Technologies GmbH. Vonseiten des Unternehmens wurden die Vorwürfe ebenfalls bestritten.
Norbert Wess, der Prince und zwei weitere Angeklagte verteidigt, betonte in seinem Eröffnungsvortrag, dass sich weder aus den einzelnen Umbauten für sich noch durch die Modifikationen in einer Gesamtschau die Eigenschaft als Kriegsmaterial ergebe. „Wir vertreten mit fester Überzeugung den Standpunkt, dass die Einordnung rechtlich falsch ist“, betonte der Rechtsanwalt. Verwiesen wurde auf die Beweisergebnisse sowie mehrmals auch auf das Gutachten des Sachverständigen Ingo Wieser. Der Experte nahm mit einem zweiköpfigen Team die Umbauten unter die Lupe und kam zum Schluss, dass kein eindeutiges Kriegsmaterial festgestellt werden könne.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die letztlich aus ihrer Sicht doch als Kriegsmaterial einzustufenden Maschinen gewinnbringend und unauffällig außer Landes geschafft werden sollten. Den von der Verteidigung bestrittenen Tatplan vorgeschlagen haben dürfte demnach FSG-Gründer Prince gemeinsam mit dem fünftangeklagten Piloten und Berater. Beide fungierten laut Anklagebehörde auch als „Bindeglieder“ zwischen FSG und Airborne.
Flugzeug sollte im Bürgerkrieg im Sudan zum Einsatz kommen
Die Flugzeuge sollten weiter als Agrarmaschinen deklariert bleiben, da für solche bei der Verbringung über die Staatsgrenze keine Bewilligungspflicht nach dem Kriegsmaterialgesetz besteht, so der Vorwurf. Das tatsächliche Vorhaben sei dabei jedoch stets gewesen, zumindest eine der beiden Maschinen in den Südsudan und somit in ein UNO-Embargo-Land zu bringen - ein Unterfangen, für das man auf regulärem Wege keine Bewilligung erlangt hätte, befand die Staatsanwaltschaft. Untermauert wurde die Annahme des Ziels Südsudan am Donnerstag von den Zeugenaussagen zweier ehemaliger Airborne-Mitarbeiter. Nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte allerdings, dass eines der Flugzeuge für eine der am Bürgerkrieg im Südsudan beteiligten Parteien bestimmt gewesen wäre.
Wess sprach von einem stets durch einen Experten begleiteten, transparenten Exportverfahren. Das 2014 überstellte Flugzeug sei wenige Tage vor dem Start von Beamten des österreichischen Zolls ohne Beanstandungen begutachtet worden. Die letztlich erfolgte Landung in einem Camp der FSG im Südsudan sei technischen Problemen geschuldet gewesen. „Ziel des Fluges war stets Kenia“, bekräftete Wess. Die zweite, 2015 nach Bulgarien überstellte Maschine sei dort dann ins zivile Luftfahrtregister aufgenommen worden.
Weitere Zeugen sagen am 14. Dezember aus
Airborne ist Expertin für Spezialanforderungen im Luftfahrtbereich und stattet Fluggeräte mit Sensoren und Überwachungstechnik aus. Prince hatte bis 2018 eine Beteiligung über ein Unternehmenskonstrukt. Die Kontakte des Geschäftsmanns und ehemaligen US-Navy-Seals in weltweite Kriegsgebiete habe Airborne nutzen wollen, um daraus Profit zu schlagen, heißt es. Prince habe „großen Erfahrungsschatz im Bereich von Spezialoperationen in Krisengebieten“, wurde seitens des Staatsanwalts hervorgehoben.
Die fünf gerichtlich unbescholtenen Angeklagten bekannten sich im Einzelrichterverfahren allesamt nicht schuldig. Weiterführende Aussagen gab es nicht, vom Quintett wurde auf eine gemeinsam erarbeitete Gegenausführung verwiesen. „Ich gebe zum aktuellen Zeitpunkt des Verfahrens keine weiteren Statements ab“, betonte Prince.
Fortgesetzt wird der Prozess am 14. Dezember. Befragt werden sollen an diesem Tag dann weitere Zeugen.