Am Wiener Landesgericht ist am Montag gegen einen vierfach vorbestraften Betrüger verhandelt worden, der im Gefängnis zwei Diamanten im Wert von 2,5 Millionen Euro bestellt hatte. Darüber hinaus orderte er bei einer privaten Fluggesellschaft eine Charter-Maschine für einen Wochenendtrip nach Luxemburg. Kostenpunkt: 77.000 Euro. Bezahlt wurde weder das eine noch das andere, der 40-Jährige war dessen ungeachtet zum inkriminierten versuchten schweren Betrug nicht geständig.
Der Mann war zuletzt im Jänner 2021 wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu einer dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im Dezember 2021 schrieb er in seiner Zelle einem Wiener Juwelier ein E-Mail und interessierte sich für Diamanten. Nachdem der Geschäftsinhaber eine Weile nichts mehr gehört hatte, erhielt er im Oktober 2022 ein neuerliches E-Mail, wobei der Angeklagte unter Verweis auf ein angebliches Firmengeflecht in London erklärte, er habe sich nicht mehr um die Diamanten kümmern können, wolle den Deal aber jetzt finalisieren.
Freigang wurde gut genutzt
Tatsächlich nutzte der 40-Jährige ein paar Wochen später einen Freigang, um in das Juweliergeschäft zu gehen und sich zwei Diamanten auszusuchen, die – wie er vorgab – für seine Freundin bestimmt seien. Er gab sich in dem Geschäft als Bitcoin-Millionär aus.
Das tat er nun auch vor einem Schöffensenat im Grauen Haus. Er behauptete, er sei Bitcoin-Trader, auf seinem Konto würde ein Vermögen von 4 bis 4,5 Millionen Euro liegen. Er habe mit den Diamanten seiner Freundin eine Freude machen wollen, nur leider seien diese bisher nicht geliefert worden, „weil irgendetwas mit meinem Bankkonto war“. Er habe daher das Finanzielle „noch nicht erledigen können“, werde dies aber nach der Verhandlung mithilfe seines Vaters „nachholen“, sagte der mutmaßliche Hochstapler. An den Diamanten sei er weiter interessiert, obwohl die Beziehung mit seiner Freundin inzwischen in die Brüche gegangen sei: „Die sind ja auch eine Wertanlage.“ Mehr als den Vornamen seiner Ex-Freundin („Ella“) wollte bzw. konnte der Angeklagte nicht verraten: „Ich weiß den Nachnamen nicht mehr, es ist zu lange her. Und tut auch nichts zur Sache.“
... und schon wieder in U-Haft
Bis April 2023 saß der 40-Jährige seine letzte Haftstrafe ab, seither befindet er sich aufgrund der jüngsten Vorwürfe wieder in U-Haft. Zum angemieteten Privatflugzeug behauptete er, er habe den Flug natürlich bezahlen wollen, nur sei sein litauisches Bankkonto offenbar nicht mit seiner Kreditkarte verbunden. Daher habe das Überweisen nicht geklappt.
Richterin Martina Semper hinterfragte die Notwendigkeit der sündteuren Flugreise. Er habe rasch Dokumente überstellen müssen, er habe dafür einen teuren Flieger gewählt, „weil ich das einmal ausprobieren wollte“, meinte der 40-Jährige. Er habe den Flug „wegen Schwierigkeiten mit dem Ausgang“ nicht antreten können. „Das war nicht so einfach“, verwies der Mann auf seine damaligen Haftbedingungen.
Die Verhandlung wurde zur Einvernahme eines Zeugen vertagt. Nächster Termin ist der 27. November.