Maskiert bei der Ausführung ihrer Tätigkeit
waren, so viel ist gesichert, schon viele Täter. Dass sie dann beim gerichtlichen Nachspiel noch einmal mit
Masken auftreten, das kam noch nicht vor.
Bislang. Denn an den heimischen Gerichten brechen Corona-bedingt neue Zeiten an, in denen Mund-Nasen-Schutzmasken in den Gerichtssälen verpflichtend sind.