Niemand soll behaupten, dass die Koexistenz verschiedener Kulturen und Traditionen problemlos ist.
Die Landesveterinärdirektion warnt in einem Schreiben die Schafbauern, dass sie ihre Tiere nicht verkaufen dürfen, wenn der Verdacht besteht, dass diese verbotenerweise geschächtet werden sollen. Schon gar nicht sollten Räumlichkeiten auf Höfen für das Schächten zur Verfügung gestellt werden.
Postwendend wehren sich Vertreter der muslimischen Gemeinde gegen diesen „Generalverdacht“.
Will man Emotionen aus der Sache nehmen, hilft es, auf die Fakten zu schauen: Das rituelle Schlachten, bei dem die Tiere ausbluten, ist in Österreich nur in Schlachthöfen im Beisein eines Tierarztes und bei sofortiger Betäubung nach dem Halsschnitt erlaubt.
Zur Aufregung kam es, weil in einem Fall Dutzende Schafe auf der Weide und ohne Betäubung geschächtet wurden. 18 Angeklagte, darunter der Landwirt, wurden dafür verurteilt.
Auf die Rechtslage hinzuweisen, ist Aufgabe der Behörde. Ein Generalverdacht gegen Muslime wäre übel – liegt der Veterinärdirektion aber fern, versichert sie. Dass man ihn als Moslem vermuten kann, ist aber auch verständlich.
Beim Reden, heißt es, kommen die Leute zusammen. Wenn sie wollen.
Alf Lobnik