Das viele Wasser, das in den vergangenen Wochen von oben gekommen ist, hat dem Wörthersee das türkise Schimmern genommen. Einige heiße Tage, wie sie diese Woche anstehen, werden das sommerliche Klischeebild aber wieder zurechtrücken. Abgesehen davon lag der See, dessen Uferbereiche zu mehr als 80 Prozent in Privatbesitz sind, am Wochenende da, als wäre nichts gewesen. Draußen brettern die Motorboote und die Ausflugsschiffe über das Wasser, das Gezerre um ein kurzzeitiges Fahrverbot ist schon wieder vergessen. Der noch immer weit überdurchschnittlich hohe Wasserstand, überspülte Stege und Uferbereiche sowie mit Wasser angesaugte Wiesen in Strandbädern rufen noch in Erinnerung, dass hier ein Wochenende davor noch Ausnahmezustand geherrscht hatte.
„Erst wenn der Wasserstand weiter zurückgeht, werden wir wirklich sehen, wie stark die Schäden an unserem Bootshaus sind“, erzählt die Wirtin in einem Strandbad. „Luxusproblem“ ist man angesichts der Situation in den besonders unwettergeplagten Gebieten in Unterkärnten versucht zu sagen. Tut man natürlich nicht, die letzten Tage waren auch hier sehr herausfordernd, allerorts waren Schäden zu beklagen. Das „Kein Trinkwasser“-Schild in einem anderen Strandbad beweist, dass einiges in Bewegung war. Das Kärntner Institut für Seenforschung hat das Wasser vor dem Badewochenende beprobt, um zu sehen, was die überdurchschnittlichen Zuflüsse - auch durch Bäche, die es vorher gar nicht gab, durch unterspülte Wege oder gehobene Kanaldeckel - mit der Wasserqualität gemacht haben. Die Detailergebnisse der Proben werden erst diese Woche vorliegen.
Während die politische Sommerlochdebatte sich in diesem Jahr um Bargeld in der Verfassung dreht, ist auch die Forderung nach „freien Seenzugängen“ im Verfassungsrang in den letzten Jahren immer wieder verlässlich aufgetaucht. Zuletzt hat SPÖ-Klubobfrau Julia Herr ihre Forderung aus dem Vorjahr wiederholt. Wenn einem politisch sonst nichts mehr einfällt, fordert man dann, seine eigene Forderung in die Verfassung zu schreiben? Aber ja, wenn man den Wörthersee beim Sonnenaufgang so augenschmeichlerisch daliegen sieht, kann man schon versucht sein, ihn per sofort in die Bundesverfassung zu reklamieren.
„Der Zugang der Allgemeinheit zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen Naturschönheiten ist – unter Achtung des Eigentumsrechts – zu sichern“, steht seit einem Jahr in Artikel 7a der Kärntner Landesverfassung. Ohne den Druck der Initiatoren des Kärntner Seenvolksbegehrens, die 11.700 Unterschriften gesammelt haben, wäre es wohl nicht dazu gekommen. Auch in anderen Bundesländern, etwa in Salzburg, wird seit Jahren darüber diskutiert, den Recht auf freien Seezugang in die Landesverfassung zu schreiben. In der Praxis stoßen schöne Formulierungen in Verfassungstexten aber recht bald an ihre Grenzen – siehe Eigentumsrechte. Aber das ist eine andere Geschichte, die ich Ihnen vielleicht nächste Woche erzähle. Und so wird man sich auch in Kärnten vorerst mit den schönen Strandbädern oder bescheidenen, öffentlich und kostenlos zugänglichen Plätzen begnügen müssen. Hier finden Sie eine Übersicht über jene, die das Land in den vergangenen Jahren offiziell geschaffen hat.
Tauchen Sie unter, wenn Sie können.
Herzlich,