Polen und Ungarn ziehen das EU-Höchstgericht, den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, in grundsätzlichen Fragen in Zweifel. Nun sprach der EuGH ein Urteil und wies damit eine Klage der beiden Länder ab: sie hatten jene Rechtsstaats-Konditionalität vor den EuGH gebracht, der sie selbst zugestimmt hatten – wohl auf Druck der 25 anderen, die schon dringend auf die Corona-Hilfen warteten.