Dass dieser Tage in einigen Städten Österreichs Menschen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen auf die Straße gingen, wäre grundsätzlich ein positives Zeichen. Die Versammlungsfreiheit zählt zu den wesentlichen Grundrechten, die schon 1867 den Bürgern gesetzlich eingeräumt wurde. Dass man sich in Krisenzeiten also zu Demonstrationen versammeln kann, zeugt davon, dass wesentliche Grundrechte nach wie vor ungehindert genützt werden können. Und auch ausgenützt werden können.