Die Höchstrichter haben entschieden: Ein Kopftuchverbot an Volksschulen verstößt gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität. Das bedeutet nicht, dass kein Kopftuchverbot möglich wäre. Es muss sich nur auf alle religiösen Kopfbedeckungen beziehen, etwa auch auf die jüdische Kippa oder den Patka der Sikhs. Das 2019 von Türkis-Blau eingeführte Verbot bezog sich allerdings nur auf den Hidschab, das islamische Kopftuch für Frauen. Vereinfacht könnte man dieses Gesetz als symbolische, im wörtlichen Sinn billige Integrationspolitik mit antiislamischem Beigeschmack und Zielpublikum Mehrheitsgesellschaft bezeichnen. Das einzige Risiko war, dass der Verfassungsgerichtshof die Diskriminierung einer Religionsgruppe nicht zulässt. Was er nun auch tat.