Der Verfassungsgerichtshof zwingt das Justizministerium, das gesamte Ibiza-Video ungekürzt dem Untersuchungsausschuss zu übergeben. Das Argument des Hauses, man dürfe nur jene Teile weiterleiten, die dem Ermittlungsakt beiliegen, und müsse darüber hinaus Persönlichkeitsrechte schützen, ließt das Höchstgericht nicht gelten.