Die österreichischen Richter sind im Unterschied zu anderen Ländern im Wesentlichen unabhängig von der Regierung. Mit der Unabhängigkeit hängt auch die Unparteilichkeit eng zusammen. Die Entscheidungen der Gerichte dürfen nicht parteilich sein. Die Richter müssen sich von allen unsachlichen und vor allem in der Prozessordnung nicht vorgesehenen Beeinflussungen fernhalten und dies auch können. Sie haben nur diese Beweismittel, die in der Hauptverhandlung vorgekommen sind, ohne „Zurufe“ von wem auch immer zu bewerten und zu beurteilen. Vor allem den Laienrichtern (Schöffen und Geschworenen) kann es manchmal schwerfallen, sich von der medialen Welt nicht beeinflussen zu lassen.
Heimo Lambauer