Am Donnerstag berät der Verfassungsgerichtshof über vier Beschwerden, deren Ziel es ist, die Mitwirkung am Selbstmord sowie die Tötung auf Verlangen gesetzlich zu erlauben. Sollte es dazu kommen, ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der Selbsttötungen künftig drastisch erhöhen wird. Argumentiert wird, dass jeder Mensch die Möglichkeit haben sollte, vor einem möglicherweise schrecklichen Sterbevorgang bewahrt zu sein. Zum Recht auf Leben gehöre auch ein Recht, sich selbst zu töten oder getötet zu werden, was beinhalten würde, dass es Menschen geben muss, die den Tötungsakt straffrei vollziehen.
Gudrun Kattnig