Ein sorgloses Vollkaskodenken hat seinen Weg
in die Berge gefunden: Wird schon nichts passieren –
bei den Ausflügen ins freie Gelände, bei Lawinengefahr und schlechtem Wetter. Und wenn dann doch, kommt eh die Bergrettung. Die Hilfe wird zunehmend als Dienstleistung mit Rechtsanspruch gesehen. Der Slogan „Wir holen Sie da raus!“ klingt zwar gut, stimmt aber in seinem absoluten Heilsversprechen nicht. Es ist nämlich nicht nur blauäugig, sondern schlichtweg falsch. Sobald für die Einsatzkräfte selbst Gefahr besteht, werden Rettungsaktionen richtigerweise unter- oder abgebrochen.
Den Berg deswegen sicherheitshalber zur Sperrzone erklären? Nein – aber wer großspurig auf ein „Recht auf Risiko“ pocht, von dem darf Gefahrenbewusstsein und Eigenverantwortung eingefordert werden. Wenn es stattdessen Beschwerden gibt, darf getrost am gesunden Menschenverstand gezweifelt werden.