Anlassgesetzgebung. Mit diesem Killerargument kann man jede Gesetzesänderung madigmachen, aber es übersieht, dass letztlich jedes Gesetz einen Anlass hat, der sich aus geänderten gesellschaftlichen Realitäten oder politischen Zielen ergibt. Es kommt nur darauf an, ob man sich die Zeit nimmt, ein Gesetz sorgfältig auszuarbeiten, oder sich etwas abhudelt, was dann doch nicht hält.
Halten wir also als positiv fest: Die Regierung hat den Bedarf erkannt, gegen staatsfeindliche Gruppen vorzugehen, Beamte und Bedienstete von Verkehrsbetrieben vor Angriffen besser zu schützen und „sexuelle Belästigung in der Gruppe“ zu verhindern. Der Justizminister hat viele Einwände berücksichtigt, einiges präzisiert und erste absurd hohe Strafdrohungen wieder gesenkt.