"Raserei ist keine seelische Krankheit" – mit diesen Worten begründete ein Richter in Berlin gestern einen Urteilsspruch gegen zwei Männer, die bei einem illegalen Straßenrennen einen unbeteiligten Lenker töteten. Nicht nur die Worte des Richters waren hart – auch das (nicht rechtskräftige) Urteil: lebenslange Haft wegen Mordes. Einen Tötungsvorsatz hatten die beiden Männer freilich nicht. Sie hätten aber mit bedingtem Vorsatz gehandelt. Sie wären sich der Gefahr bewusst gewesen, jemandem sein Leben zu nehmen. Dieses Urteil ist einmalig, aber richtungsweisend. Bisher mussten sich Verursacher tödlicher Unfälle hauptsächlich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Maria Schaunitzer