Fast zehn Tage wurde über die Verankerung der slowenischen Volksgruppe in der neuen Kärntner Landesverfassung diskutiert – unbestritten ein wichtiges Thema. Jedoch nicht das Einzige, das man beleuchten muss. Wie sieht es mit der künftigen Größe der Landesregierung aus? Den Schwenk von der Proporz- zur Koalitionsregierung könnte man zur Reduktion der Regierungssitze nützen. Im Entwurf lässt man aber offen, ob es künftig fünf oder doch wie bisher sieben Regierungsmitglieder gibt – wohl auch, um ein Mehr an Koalitionsvarianten zu ermöglichen. Oder das Thema direkte Demokratie. Landesvolksbegehren sind künftig bereits mit 7500 statt wie bisher mit 15.000 Stimmen „erfolgreich“. Bedeutet das eine zwingende Behandlung im Landtag? Eben nicht.