Auf der Anklagebank gilt eine Regel: Jeder gegen jeden. Im BZÖ-Prozess bedeutet das nicht nur ein Ausleben der Geringschätzung zwischen Uwe Scheuch und Gerhard Dörfler oder ein Zelebrieren der Feindschaft zwischen Stefan Petzner und Harald Dobernig. Es gibt eine weitere Flanke: Alle gegen Michael Sommer. Den Anwalt, der ursprünglich alle sechs Beschuldigten vertrat, bezeichnen diese nun namentlich als Urheber von „Schutzbehauptungen“. So steht es nach sechs Verhandlungstagen im Protokoll – und wird wohl nie widersprochen werden.