Dass ein Höchstrichter den ungewöhnlichen Schritt wählt und in Interviews Begründungen für ein Urteil nachreicht, mag man noch verstehen. Selten zuvor wurde eine Entscheidung des VfGH so heftig diskutiert wie die Aufhebung der Stichwahl.
Dass ein Höchstrichter den ungewöhnlichen Schritt wählt und in Interviews Begründungen für ein Urteil nachreicht, mag man noch verstehen. Selten zuvor wurde eine Entscheidung des VfGH so heftig diskutiert wie die Aufhebung der Stichwahl.
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