Jugendsünde. Eines dieser Worte, die leicht gesagt werden und daher umso schwerer zu ertragen sind. Es lenkt von der Dimension der Tat ab – denn für eine Mode- oder Parksünde musste noch niemand in den Beichtstuhl oder gar vor den Richter. Es suggeriert Verjährung, weil es die Distanz auf der Zeitachse betont. Vor allem aber überdeckt es, was Recht ist: die Strafmündigkeit mit 14.