Die Forderung danach stand schon seit Jahren im Raum – ab 1. Jänner 2024 ist es endlich so weit: Die Behandlung durch klinische Psychologinnen und Psychologen wird eine Kassenleistung und neben ärztlicher Hilfe als gleichwertige Leistung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) fest verankert.