Bei einer Diskussionsveranstaltung fragt eine Teilnehmerin, warum es in Österreich Kinderrechte braucht. Österreich sei ein Wohlfahrtsstaat, für Kinder werde gut gesorgt. Und es stimmt ja auch, Bilder von hungernden Kindern, von Kindern, die arbeiten müssen, um zum Lebensunterhalt ihrer Familie beizutragen, gibt es bei uns nicht. Die "g'sunde Watsch'n" ist seit mehr als 30 Jahren verboten. Sind Kinderrechte daher ein Luxusproblem? Nach unserer Rechtsordnung sind sie es nicht. Im Bundesverfassungsgesetz Kinderrechte ist festgelegt, dass "bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein muss".
Irmgard Griss